Schlagwort: Screening

Daimler: Beschäftigtenscreening mit Terrorlisten

19. Januar 2015

Der Konzern Daimler prüft Medienangaben zufolge seit Dezember des letzten Jahres alle drei Monate, ob Beschäftigte auf Terror-Sanktionslisten stehen. Davon betroffen seien etwa 280 000 Beschäftigte am Stammsitz von Daimler in Stuttgart. Man habe im Rahmen einer Konzernbetriebsvereinbarung festgelegt, dass die Stammdaten – Name, Anschrift und Geburtsdatum – aller Beschäftigten mit Sanktionslisten der Europäischen Union und der USA abgeglichen werden. Betroffen seien auch Personen, die sich bei Daimler bewerben, sowie leitende Angestellte, wenngleich diese von der Betriebsvereinbarung nicht mit erfasst werden. Ergebe ein Abgleich einen „Treffer“, so soll eine erneute Prüfung erfolgen. Bleibe es bei dem Verdacht, werde der Beschäftigte freigestellt, das Entgelt werde nicht bezahlt und auf ein Treuhandkonto überwiesen. Der Beschäftigte werde angehört und der Konzern berate ihn auch dabei, wie er von der Liste herunterkommen kann.

Eine Konzernsprecherin habe betont, dass Daimler damit EU-Vorgaben umsetze (EG-VO 2580/2001, EG-VO 881/2002 und EU-VO 753/2011). Personen, die auf diesen Listen stehen, dürften danach weder Gelder noch Produkte oder Dienstleistungen erhalten. Alle Unternehmen seien verpflichtet, diesen Anforderungen nachzukommen und sicherzustellen, dass diese innerhalb ihres Verantwortungsbereichs eingehalten werden. Die Vertraulichkeit aller Beschäftigtendaten ist nach Angaben der Daimler-Sprecherin dadurch gewährleistet, dass der Abgleich durch eine kleine Gruppe innerhalb der Personalabteilung erfolge. Daimler wolle sich nicht, wie andere Unternehmen, auf die Banken verlassen, die ja auch zum Datenabgleich verpflichtet sind. „Die haben uns nicht schriftlich geben wollen, dass sie den Datenabgleich machen. Und es ist in Deutschland doch auch so: Das Gehalt muss nicht unbedingt auf das Konto des Arbeitnehmers gehen, das kann ja auch ein anderes Konto sein, aber wir stehen in der Verantwortung und haften für Fahrlässigkeit.“

Vergleichbare Abgleiche werden auch von anderen Konzernen durchgeführt: Das Unternehmen Ford soll Medienberichten zufolge am Kölner Standort ebenfalls auf Grundlage einer Betriebsvereinbarung Screenings durchführen. Thyssen-Krupp screene weiterer Berichte zufolge nur einen Teil seiner Beschäftigten, nämlich die im Kriegsschiffbau tätig sind. BMW und Volkswagen sollen dagegen auf eigene Maßnahmen verzichten und lediglich Bankenabgleiche durchführen.