Klagen gegen Internetkonzerne durch Verbraucherschutzverbände künftig möglich
Die Bundesregierung räumt nun auch Verbraucherschutzverbänden das Recht ein, gegen Datenmissbrauch vorzugehen. Dazu sieht das Bundesjustizministerium eine Ergänzung des sogenannten Unterlassungsklagegesetzes vor, wie Spiegel Online berichtet. Die Bundesregierung will so die Position der Internetnutzer stärken, die oftmals Kosten und Mühen scheuen, um alleine gegen Handel mit ihren Daten vorzugehen.
Bislang waren Klagen von Verbraucherverbänden oder Handelskammern nur möglich, wenn durch die allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen Datenschutzvorschriften verstoßen wurde. Künftig sollen die Organisationen leichter und selbstständig gegen den Missbrauch vorgehen können. Dafür sollen alle datenschutzrechtlichen Vorschriften für Unternehmen in den Katalog der Verbraucherschutzgesetze aufgenommen werden. Dies betrifft etwa Regeln zur internen Verwendung von Daten oder zur Weitergabe an Dritte für Werbezwecke.
Justizminister Maas kritisierte vor allem, dass sich der Einzelne bisher nur sehr schwer gegen große Internetfirmen wehren kann. Er erhofft sich durch die Gesetzesänderung, dass Internetkonzerne in Zukunft sensibler mit den Daten ihrer Kunden umgehen. “Wer die Privatsphäre seiner Kunden verletzt, kann nicht mehr hoffen, dass er ungeschoren davonkommt”, erklärte er gegenüber dem Spiegel.