Schlagwort: Videoüberwachung von Bahnhöfen

BfDI: Videoüberwachung an Bahnhöfen

18. Dezember 2012

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) Schaar hat sich in seinem Blog zu der Videoüberwachung am Bonner Hauptbahnhof im Speziellen sowie allgemein zu der Videoüberwachung von Bahnhöfen geäußert. Die Bahnsteige auf dem Bonner Hauptbahnhof durften nach Ansicht Schaars nicht nur mittels Video überwacht werden, die Aufnahmen hätten auch gespeichert werden dürfen. Dies ergebe sich aus dem Bundespolizeigesetz. Wenn in Bonn nichts aufgezeichnet wurde, könne dies technische oder finanzielle Gründe gehabt haben. Jedenfalls sei es seitens der Datenschutzaufsichtsbehörden in der Vergangenheit nie bezweifelt worden, dass eine Videoüberwachung an gefährdeten Orten – z.B. an Bahnsteigen von Großstadtbahnhöfen – zulässig ist. Dennoch betonte Schaar, dass eine flächendeckende Videoüberwachung weder Kriminalitätsprobleme lösen könne noch dem Terrorismus wirksam begegne. “Videoüberwachung mag Sinn machen, wenn sie in ein polizeiliches Gesamtkonzept eingepasst ist, das die Gefahrenabwehr genauso umfasst wie eine wirksame Strafverfolgung. Der Bonner Vorfall macht deutlich, dass es aber genau daran mangelt.”, so Schaar.

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