Bayerisches Kfz-Kennzeichen-Scanning vor dem Bundesverwaltungsgericht

27. November 2013

Der Informatiker Benjamin Erhart klagte in der Vergangenheit vor dem Verwaltungsgericht München und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegen das massenhafte automatische Erfassen von Autokennzeichen im Freistaat – diverse Medien berichteten hierüber.

 

Die bayerischen Gerichte erklärten die Maßnahme für zulässig. Nun liegt der Fall beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, wie heise mitteilt.

 

In Bayern werden auf 30 Fahrspuren an 12 Standorten alle Kfz-Kennzeichen gescannt und mit Fahndungsdateien abgeglichen. Im Monat kommen Medienberichten zu folge somit circa acht Millionen Scanns zusammen; die allermeisten freilich von unbescholtenen Bürgern. Der Kläger sieht hierin einen unverhältnismäßigen Eingriff in Persönlichkeitsrechte und in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Der Freistaat entgegnet, dass in keinerlei Persönlichkeitsrechte der Betroffenen eingegriffen werde, da der Abgleich unverzüglich vorgenommen werde und im Falle eines negativen Ergebnisses die Daten sofort und ohne Spuren zu hinterlassen gelöscht werden. So komme es laut Heise weder zu Missbrauch noch zu einer Überwachung.

 

Wie Medien berichten, bemängeln Kritiker vor allem die mäßige Erfolgsquote des Verfahrens. Diese solle nicht höher liegen als bei zufälligen Kontrollen während einer Schleierfahndung; das Scanning melde fast 99 % unschuldige Autofahrer.