Änderung des Telemediengesetzes: Mehr Schutz und Transparenz für Nutzer

11. Juli 2011

Der Bundesrat hat einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes (TMG), der der mangelnden Transparenz bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Diensteanbieter Abhilfe schaffen soll, in den Bundestag eingebracht.

Wegen der besonderen Gefahren für Persönlichkeitsrechte sollen danach u.a. Diensteanbieter von nutzergenerierten Inhalten zusätzliche Schutzpflichten einhalten. Diese beinhalten etwa bei Neuanmeldungen für soziale Netzwerke die standardmäßige Voreinstellung der höchsten Sicherheitsstufe, die ausschließlich durch den Nutzer reduziert werden kann, und die standardmäßige Verhinderung der Auffindbarkeit und Auslesbarket mittels externer Suchmaschinen. Den Nutzern soll künftig auch ohne technisches Hintergrundwissen die Gelegenheit gegeben werden, datenschutzrechtliche Transparenz zu erhalten und selbst zu veranlassen, dass die im Telemediendienst veröffentlichten personenbezogenen Daten gelöscht, gesperrt oder anonymisiert werden.

Der Gesetzentwurf wurde bereits der Bundesregierung zugeleitet, die zur Darlegung ihrer Auffassung bis Ende Juli aufgefordert wurde.

Kategorien: Online-Datenschutz
Schlagwörter: