Vorratsdatenspeicherung gegen Internetpiraterie und Urheberrechtsverstöße

12. Juli 2011

Zehn große Medienverbände fordern in einem gemeinsamen Dokument (“Vorschläge der Rechteinhaber im Rahmen des Wirtschaftsdialogs für mehr Kooperation bei der Bekämpfung der Internetpiraterie im BMWi”), Vorratsdaten auch zur Ahndung von Internetpiraterie und Urheberrechtsverstößen verwenden zu dürfen. Es solle eine zeitlich ausreichende gesetzliche Speicherverpflichtung der Internetzugangsanbieter hinsichtlich der für die Beauskunftung von Inhabern bestimmter IP-Adressen erforderlichen Daten im Telekommunikationsgesetz aufgenommen werden. Daneben müsse dort aufgenommen werden, dass diese Daten zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums verwendet werden dürften. Das Bundesverfassungsgericht gibt indes einen restriktiven Einsatzrahmen der Vorratsdatenspeicherung vor und fordert für die Verwendung von Vorratsdaten den konkreten Verdacht einer schweren Straftat.

Markus Beckedahl, der Vorsitzende des Vereins Digitale Gesellschaft e. V., bezeichnete das Dokument in einer Presseerklärung als “Wunschzettel der Rechteverwertungswirtschaft”, welches die “Kriminalisierung von Nutzern” beabsichtige. Nach seiner Auffassung ignoriere die Branche, dass der verständliche Wunsch, Geld zu verdienen, hinter anderen Grundrechten wie dem Informationsgeheimnis und dem Datenschutz zurücktreten müsse.