Deutsche Post: Irreführende Werbung für den E-Postbrief

15. August 2011

In einer Werbekampagne behauptete die Deutsche Post über den seit Mitte Juli des vergangenen Jahres angebotenen E-Postbrief, er mache E-Mails ebenso “sicher und verbindlich” wie den papiergebundenen Brief und übertrage “die Vorteile des klassischen Briefes ins Internet”. Dagegen hat der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Klage mit der Begründung eingereicht, dass Verbraucher wichtige Fristen versäumen könnten, würden sie den Werbeaussagen der Deutschen Post Glauben schenken und den E-Postbrief als gleichermaßen verbindlich wie einen papiergebundenen Brief einordnen.

Nach Angaben des Spiegel bestätigte das Landgericht Bonn nun in einem noch nicht rechtskräftigen Beschluss, dass die Werbeaussagen tatsächlich irreführend seien. In vielen Bereichen, z.B. bei der Kündigung von Wohnraummietverträgen, sei die Schriftform nebst eigenhändiger Unterschrift nach wie vor zwingend. Eine sichere elektronische Signatur gebe es hingegen bei dem von der Deutschen Post beworbenen E-Postbrief nicht, so dass dieser nicht als Ersatz für den herkömmlichen Brief dienen könne. (sa)