ULD: Abschaltung von Facebook-Reichweitenanalyse

19. August 2011

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat alle Stellen in Schleswig-Holstein aufgefordert, ihre Fanpages bei Facebook und Social-Plugins – wie z.B. den “Gefällt-mir”-Button – auf ihren Websites zu entfernen. Sollten die Websitebetreiber bis Ende September 2011 dieser Aufforderungen nicht nachkommen, kündigte das ULD weitergehende Maßnahmen an. Dazu können nach Durchlaufen der Anhörungs- und Verwaltungsverfahren bei öffentlichen Stellen Beanstandungen i.S.v. § 42 Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG SH) zählen, bei privaten Stellen wiederum kommen Untersagungsverfügungen gem. § 38 Abs. 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)  sowie Bußgeldzahlungen in Betracht.

Das ULD ist nach technischer und rechtlicher Analyse zu dem Ergebnis gekommen, dass derartige Angebote gegen das Telemediengesetz, das BDSG  bzw. das LDSG SH verstoßen, da die Nutzung der Facebook-Dienste eine Weitergabe von Verkehrs- und Inhaltsdaten in die USA bedingt und eine qualifizierte Rückmeldung an den Betreiber hinsichtlich der Nutzung des Angebots  (“Reichweitenanalyse”) erfolgt. Wer einmal bei Facebook war oder ein Plugin genutzt habe, müsse davon ausgehen, dass er von dem Unternehmen zwei Jahre lang getrackt wird. Bei Facebook würde eine umfassende persönliche, bei Mitgliedern sogar eine personifizierte Profilbildung vorgenommen, was gegen deutsches und europäisches Datenschutzrecht verstoße. Der betroffene Nutzer erhalte weder eine hinreichende Information über den Umgang mit seinen Daten noch ein Wahlrecht. Des weiteren seien die Formulierungen in den Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien von Facebook schlichtweg unzureichend. (sa)

Update: Nach der massiven Kritik des ULD an den Fanpages und den “Gefällt-mir”-Buttons von Facebook beenden auch erste öffentliche Stellen in Niedersachen ihre Teilnahme an dem sozialen Netzwerk. Dafür bedurfte es keines öffentlichen Aufrufes durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen. Dieser schloss sich zwar explizit der Rechtsauffassung des ULD an, räumte allerdings gleichzeitig ein, nicht über die personelle Kapazität zu verfügen, um die rund 300.000 Unternehmen, mehr als 1000 Kommunen und zahlreichen Behörden zu kontrollieren. Dennoch fühlen sich viele öffentliche Stellen verpflichtet, den Datenschutz einzuhalten und reagierten. Medienangaben zufolge hat beispielsweise bereits der Landkreis Friesland seine Facebook-Seite abgeschaltet und mehrere Kommunen sollen erwägen, implementierte “Gefällt-mir”-Buttons zu entfernen. (sa)