EU-Kommission verlangt Vorratsdatenspeicherung in Deutschland innerhalb vier Wochen

21. März 2012

Soviel Zeit bleibt Deutschland, um eine Klage der Europäischen Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof abzuwenden. Dieser Schritt wurde gleichzeitig mit der vierwöchigen Frist angekündigt, sollte Deutschland die vom Bundesverfassungsgericht 2010 kassierte Vorratsdatenspeicherung nicht wieder einführen. Im schlimmsten Fall droht ein Zwangsgeld durch das höchste europäische Gericht.

Grund ist die 2006 beschlossene EU-Richtlinie, nach der sich alle Mitgliedstaaten zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung verpflichtet haben. In der konkreten Ausgestaltung sind die Staaten frei, sodass eine erstmalige Regelung in Deutschland aus dem Jahr 2007 von dem Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt werden konnte. Seitdem besteht im Bundestag keine Einigkeit, wie die Neuregelung ausgestaltet werden soll. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger favorisiert das „Quick-Freeze“-Modell, wonach Daten nur bei konkretem Anlass von Providern eingefroren und nicht wie üblich schon nach kurzer Zeit gelöscht werden. Andere Stimmen fordern die ausnahmslose Speicherung aller Daten für sechs Monate auf Vorrat.