BfDI: Kritik an Erfassung von Fluggastdaten

27. April 2012

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Schaar hat die Entscheidung der Innenminister der EU-Mitgliedstaaten für ein europaweites System zur fünfjährigen Speicherung von Fluggastdaten öffentlich kritisiert. Die Entscheidung zur anlasslosen Vorratsspeicherung von Daten unverdächtiger Flugpassagiere sei ein weiterer großer Schritt zur lückenlosen Überwachung alltäglichen Verhaltens, wovor das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten ausdrücklich gewarnt habe. Er könne nur dringend mahnen, diese Warnung ernst zu nehmen. Das Gericht habe festgestellt, dass die Vermeidung einer Totalüberwachung zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland gehöre und für weitere Vorratsdatenspeicherungen – auch auf europäischer Ebene – deshalb kaum noch Raum bestünde. Außerdem sei das Vorhaben, alle Fluggäste auf der Grundlage der Daten einer Gefahrenanalyse zu unterziehen, aufgrund seiner Parallelen zu einer Rasterfahndung sehr bedenklich.

“Bei den nun beginnenden Verhandlungen des Rates mit dem Europäischen Parlament setze ich darauf, dass die Abgeordneten des Europäischen Parlaments das Vorhaben stoppen, ganz im Sinne des neuen Gewichts, das ihnen der Vertrag von Lissabon gegeben hat, und ganz im Sinne der Grundrechtecharta der Europäischen Union.”, so Schaar.