Vom 23. bis 26. Juni 2026 trafen sich die G7 Data Protection and Privacy Authorities in Paris. Ausgerichtet wurde das Treffen von der französischen Datenschutzaufsicht CNIL. Im Mittelpunkt standen zentrale Herausforderungen des internationalen Datenschutzes, insbesondere der rasante Einsatz digitaler Technologien, Künstliche Intelligenz und der Schutz vulnerabler Nutzergruppen. Der am 24. Juni durchgeführte Privacy Research Day bildete dabei einen wichtigen Programmpunkt des Treffens.
Der G7-Roundtable
Der G7-Roundtable wurde 2021 von den Datenschutz- und Privacy-Behörden der Staaten der Gruppe der Sieben (G7) gegründet. Beteiligt sind das Office of the Privacy Commissioner of Canada, die französische CNIL, der italienische Garante, die japanische Personal Information Protection Commission, das britische Information Commissioner’s Office, die US-amerikanische Federal Trade Commission sowie für Deutschland die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Ergänzend nehmen auch der Vorsitz des Europäischen Datenschutzausschusses und der Europäische Datenschutzbeauftragte teil.
Der Roundtable ist Teil der internationalen Roadmap zum Konzept „Data Free Flow with Trust“ (DFFT). Ziel ist es, den grenzüberschreitenden Datenverkehr zu ermöglichen und gleichzeitig ein hohes Datenschutzniveau zu sichern. In diesem Kontext dient der Privacy Research Day dazu, den Austausch zwischen Forschenden verschiedener Fachrichtungen weltweit und den beteiligten Datenschutzaufsichtsbehörden zu fördern.
Highlights des Treffens in Paris
Das Treffen der G7-Datenschutzbehörden fand vom 23. bis 26. Juni 2026 in Paris statt. Im Mittelpunkt des Privacy Research Day am zweiten Tag standen Paneldiskussionen zu aktuellen Fragen der Datenschutzaufsicht, darunter die Herausforderungen und Grenzen der KI-Regulierung, neue regulatorische Ansätze durch Wissenschaft und Automatisierung, Tracking und die Auswertung personenbezogener Daten, der Schutz vulnerabler Nutzergruppen sowie der praktische Einsatz von Privacy-Enhancing Technologies (PETs).
Besonders relevant war der Austausch zu KI-Regulierung und zum Schutz vulnerabler Personen. Dazu gehört auch der Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum. Im Anschluss haben die Datenschutzbehörden unter anderem ein Statement zu „Privacy-Preserving Age Assurance“ sowie ein gemeinsames Positionspapier zu Smart-Home Geräten und dem Schutz der Privatsphäre von Kindern beschlossen.
Statement: Altersprüfung mit Datenschutzgrenzen
In dem gemeinsam erarbeiteten Statement „Privacy-Preserving Age Assurance“ wird betont, dass Alterssicherungssysteme nur kontextabhängig und risikobasiert eingesetzt werden sollten, da sie auch Grundrechte aller Nutzer betreffen können.
Altersüberprüfung muss die Rechte und Freiheiten wahren, insbesondere Zugang zu Informationen und Meinungsfreiheit, und zugleich den Schutz von Kindern sicherstellen. Dabei gilt: keine unnötige Identifizierung, kein Tracking oder Profiling. Auch die Datenverarbeitung selbst muss begrenzt bleiben. Es dürfen nur solche Informationen erhoben, genutzt und gespeichert werden, die für den konkreten Zweck der Altersüberprüfung wirklich erforderlich sind. Damit stehen Datenminimierung, Speicherbegrenzung und Privacy by Design im Mittelpunkt.
Smart-Home und Kinder: Gemeinsame Leitlinien der G7-Behörden
Die G7-Behörden haben zudem ein Joint Paper beschlossen. Darin werden die besonderen Herausforderung beschrieben, die von Smart-Home-Geräten wie Smart-TVs, Sprachassistenten, Connected Toys und anderen vernetzten Geräten ausgehen. Solche Technologien können tief in den privaten Raum von Familien hineinwirken und insbesondere Kinder und Jugendliche betreffen.
Problematisch ist vor allem, dass bei der Nutzung internetfähiger Smart-Home-Geräte Tracking-Technologien wie Cookies, Tracking-Pixel, ETags, Geräte-Fingerprinting oder automatische Inhaltserkennung eingesetzt werden können. Dadurch können personenbezogene Daten erhoben und gespeichert werden, ohne dass Kinder oder Eltern dies immer bewusst wahrnehmen. Entwickler und Anbieter solcher Technologien sollen deshalb besondere Schutzmaßnahmen treffen, insbesondere wenn sich Geräte an Kinder richten oder für Kinder leicht zugänglich sind.
Das gemeinsame Papier nennt hierfür zehn zentrale Prinzipien. Im Kern geht es um datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Privacy by Design und Default), klare und kindgerechte Transparenz, wirksame und faire Einwilligungsmechanismen sowie echte Kontrollmöglichkeiten für Kinder und Eltern.
Zudem sollen Datenverarbeitungen rechtmäßig erfolgen, Risiken für Kinder besonders berücksichtigt und unnötige oder verdeckte Datenerhebungen vermieden werden. Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es erforderlich ist, und müssen durch angemessene Sicherheitsmaßnahmen geschützt werden.
Darüber hinaus betonen die Behörden die Verantwortung entlang der gesamten Lieferkette sowie die zentrale Leitlinie, dass das Wohl des Kindes bei Entwicklung und Einsatz vernetzter Geräte stets im Mittelpunkt stehen muss.
Fazit
Das Treffen der G7-Datenschutzbehörden zeigt, dass Datenschutzfragen rund um KI, Tracking und den Schutz vulnerabler Nutzergruppen international weiter an Bedeutung gewinnen. Besonders beim Schutz von Kindern und Jugendlichen wird deutlich: Technische Innovation darf nicht zulasten von Transparenz, Sicherheit und Privatsphäre gehen. Unternehmen sollten diese Entwicklungen frühzeitig berücksichtigen und Datenschutz bereits bei der Entwicklung digitaler Dienste und vernetzter Produkte mitdenken.
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