BfDI: Datenschutz in klinischen Krebsregistern

23. August 2012

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Schaar hat sich für den Schutz von Gesundheitsdaten in klinischen Krebsregistern stark gemacht. In einer Pressemitteilung betonte er, die frühzeitige Erkennung und die Verbesserung der Behandlung von Krebserkrankungen für außerordentlich wichtig zu halten. Auch sei die Nutzung der bei der Krebsfrüherkennung und bei Krebserkrankungen angefallenen Gesundheitsdaten zu diesen Zwecken datenschutzgerecht möglich und der von der Bundesregierung am gestrigen Tag beschlossene Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister biete hierfür gute Voraussetzungen, insbesondere durch die vorgesehene Verwendung von Pseudonymen und das Widerspruchsrecht der Betroffenen bei der Weitergabe von Daten zu Forschungszwecken und zur Qualitätskontrolle. Schaar kündigte an, bei der weiteren Ausgestaltung des Verfahrens darauf zu achten, dass den hohen datenschutzrechtlichen Anforderungen Rechnung getragen wird. Bereits bei den Beratungen zum Gesetzentwurf sei er beteiligt und Datenschutzbelange im Wesentlichen berücksichtigt worden. So wurde unter anderem festgelegt, dass die Krankenversichertennummer regelmäßig nur in pseudonymisierter Form genutzt werden darf. Wichtige datenschutzrechtliche Fragen – z.B. die zentrale Frage, in welcher Form eine Pseudonymisierung zu erfolgen habe – seien allerdings auf ein Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, dem sogenannten Gemeinsamen Bundesausschuss (G–BA), der vom Bundesdatenschutzbeauftragten beraten wird, übertragen worden.