BfDI: Beschäftigtendatenschutzgesetz ist “kein großer Wurf”

15. Januar 2013

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Schaar hält den von den Koalitionsparteien vorgelegten Entwurf für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz für unzureichend. Im Rahmen einer Presseerklärung spricht er zum einen sein Bedauern aus, dass eine überwiegende Anzahl von Anregungen, die von der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder formuliert wurden, keine Berücksichtigung finden. Zum anderen kritisiert er, dass die nunmehrigen Änderungen zwar Verbesserungen, aber überwiegend Verschlechterung mit sich bringen. Positiv sei, dass es bei dem Verbot der heimlichen Videoüberwachung bleibe. Allerdings sei es z.B. inakzeptabel, dass es auch in dem aktuellen Entwurf dem Arbeitgeber gestattet sein soll, nicht allgemein zugängliche Beschäftigtendaten bei Dritten zu erheben, wenn der Beschäftigte eingewilligt hat. Sowohl im Bewerbungsverfahren als auch in einem Beschäftigtenverhältnis seien derartige “Einwilligungen” regelmäßig nicht freiwillig. Auch würden Arbeitgebern im Call-Center-Bereich zu weite Aufzeichnungsbefugnisse eingeräumt, die für die dort Beschäftigten einen nicht hinnehmbaren Überwachungsdruck darstellen. Zudem fehlen nach Ansicht Schaars wichtige für den Arbeitnehmerdatenschutz bedeutsame Regelungen in Gänze, wie beispielsweise Regelungen zur automatisierten Personalaktenführung, zur privaten Nutzung von Telekommunikationsdiensten sowie zu Beweisverwertungsverboten bei unzulässiger Datenerhebung und -nutzung. Als schlechtes Signal sei weiterhin zu werten, dass der Entwurf hinter der von der EU-Kommission vorgeschlagen EU-Datenschutzgrundverordnung zurück bleibt.

Der Gesetzesentwurf für das Beschäftigtendatenschutzgesetz soll am 16. Januar im Bundestaginnenausschuss beraten werden.

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