Intelligente Geräte gleich intelligente Überwachung?

4. April 2014

Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix setzt sich in seinem Jahresbericht 2013 unter anderem mit der Entwicklung auseinander, dass Häuser, Autos und Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens (z.B. Smartphones und Tablets) zunehmend „intelligenter“ werden, d.h. zunehmend mehr in der Lage sind, Daten zu erfassen, zu speichern und auszuwerten.

Smarte Kühlschränke können beispielweise über Sensoren ihren Inhalt erfassen und Vorschläge machen, was nachgekauft werden muss. Oder sie senden die Daten gleich an einen Händler, der nach der Liste die Einkäufe zusammenstellt und nach Hause liefert. Dem damit verbundenen Komfort und der Zeitersparnis stehen die Datenweitergabe an den Händler gegenüber, der auf diese Weise einen detaillierten Einblick in die Ess- und Trinkvorlieben und -gewohnheiten seiner Kunden bekommt. Auch die Hersteller von Kühlschränken erhalten diese Daten und können sie etwa für Werbezwecke einsetzen.

Ein anderes Beispiel sind die sogenannten Smart-TVs – Fernseher mit Zugang zum Internet, eingebauten Kameras und Mikrofonen, die leicht unbemerkt zu Spionen umgewandelt werden könnten und in der Lage seien, die Bewohner akustisch und visuell in ihren Wohn- oder gar Schlafzimmern zu überwachen, warnt Dix.

Auch bei aktuellen technischen Entwicklungen beim Auto, wie dem Ortungs- und Notrufsystem eCall, müssen die Nutzer die Vorteile mit datenschutzrechtlichen Risiken abwägen. Auf der einen Seite kann durch das bordeigene Notrufsystem, das parallel zum Auslösen der Airbags von sich aus die einheitliche europäische Notrufnummer 112 anwählt, schnell und unkompliziert Hilfe angefordert werden. Auf der anderen Seite können umfassende Bewegungsprofile über den Anwender entstehen, die auf den Meter genau verraten, wann sich der Nutzer wo aufgehalten hat und auf welchem Weg er dorthin gelangt ist, obwohl dies technisch nicht notwendig ist.

Der Berliner Datenschutzbeauftragte betont in seinem Bericht deshalb, wie wichtig es ist, die Grundsätze zur Datenvermeidung und -sparsamkeit sowie ein Mindestmaß an Transparenz schon bei der Entwicklung neuer Produkte und Anwendungen zu berücksichtigen, damit die neuen Technologien auch aus datenschutzrechtlicher Sicht bedenkenfrei genutzt werden könnten.

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