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Daten von Smart Home Geräten als Beweismittel vor Gericht

5. Juni 2019

Laut einer Beschlussvorlage für die anstehende Innenministerkonferenz der Länder, die dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) vorliegt, sollen Daten von Smart Home Geräten als Beweismittel vor Gericht zugelassen werden. Wenn es nach den Innenministern der Länder geht könnten die digitalen Spuren zukünftig bei der Aufklärung von Verbrechen, vor allem im Bereich von Kapitalverbrechen und terroristischen Bedrohungslagen, helfen.

Wegen dieser, für die Sicherheitsbehörden, wertvollen Daten möchten die Innenminister nun verfassungsrechtliche Bedenken aus dem Weg räumen. Laut der Beschlussvorlage soll in Zukunft eine richterliche Zustimmung ausreichend sein. Allerdings erwarten die Innenpolitiker Kritik und Widerstand von den Datenschutzbeauftragten sowohl der Länder als auch des Bundes.

Smart Home Geräte sind technische Geräte wie zum Beispiel Fernseher, Kühlschränke oder Sprachassistenten, die mit dem Internet verbunden sind. Sie werden auch unter dem Begriff Internet of the Things (IoT) zusammengefasst, können über das Smartphone gesteuert werden und dem Benutzer den Alltag erleichtern. Dabei werden viele Daten gespeichert und verarbeitet.

Wir berichteten bereits mehrfach über die Vor-und Nachteile von Smart Home Geräten, unter anderem auch darüber, dass in den USA Daten von Smart Home Geräten bereits bei der Aufklärung von Verbrechen geholfen haben.

Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass Daten von Smart Home Geräten (unter Umständen) dabei helfen können Straftaten aufzuklären, jedoch darf nicht vernachlässigt werden, dass aufgrund der technischen Ausgestaltung eine 100%ig verlässliche Aussage nicht getroffen werden kann. Ein einfaches Beispiel ist folgendes: ob der Hausherr tatsächlich zum fraglichen Zeitpunkt zu Hause war oder noch auf dem Weg nach Hause oder nur den Eindruck erwecken wollte, er sei zu Hause, während er in Wahrheit auf der anderen Seite der Welt verweilte, kann aufgrund der Daten von Smart Home Geräten nicht festgestellt werden. Aufgrund der Möglichkeit der Steuerung mit dem Smartphone kann der Benutzer zum Beispiel das Licht-/Heizungsmanagement jederzeit von überall bedienen.

Darüber hinaus ist zu Bedenken, dass der Mensch durch solche Eingriffe, bzw. die bloße Eingriffsmöglichkeit in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt wird/werden kann und gerade dem Schutz dieses grundgesetzlichen geschützten Rechts hat sich der Datenschutz verschrieben.

Außerdem gilt der verfassungsrechtlich gesicherte Grundsatz, dass sich Beschuldigte nicht selbst belasten müssen.

Update: Die 210. Innenministerkonferenz ist zwischenzeitig zu Ende gegangen und eine Zulassung von Smart Home-Daten wurde abgelehnt. Die Beschlüsse der Konferenz finden Sie hier.

Bericht zur Lage – Wenn das Haushaltsgerät zum Sicherheitsrisiko wird

10. November 2017

Das in einer immer stärker vernetzten Welt das Internet nicht nur neue Möglichkeiten bietet, sondern durchaus auch eine Gefahrenquelle darstellen kann, wird angesichts immer häufiger auftretender Cyberangriffe deutlich. Unter anderem um solchen Gefahren begegnen zu können, wurde in Deutschland das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gegründet.

In Berlin wurde nun von Thomas de Maizière und Arne Schönbohm der alljährliche Bericht zur Lage der IT-Sicherheit vorgestellt. Bereiche, die nach dem Bericht etwa besonders gefährdet sind, sind die Bundesverwaltung, die Wirtschaft und die Gesellschaft. Im Bereich der Gesellschaft ist es mit 11 gemeldeten Vorfällen mit kritischem Störpotential im Sektor Energie und 3 im Sektor Wasser zu Vorfällen gekommen, die enorme Auswirkungen auf das Gemeinwesen haben können. Um auch weiterhin ein möglichst hohes Maß an Sicherheit gewährleisten zu können, soll nach Schönbohm das IT-Sicherheitsnetz noch weiter ausgebaut, ein eigenes nationales Verbindungswesen eingerichtet und eine Fokusgruppe Verschlüsselung gegründet werden. Eigene Landesämter für Informationssicherheit soll es hingegen nach de Maizière nicht geben.

Im IT-Lagebereicht 2017 wird auch explizit auf das Internet der Dinge und das daraus resultierende Gefahrenpotential eingegangen. Kennzeichnend für das Internet der Dinge ist es, dass etwa verschiedene Alltags- und Haushaltsgeräte über Schnittstellen mit dem Internet verbunden und somit untereinander kommunizieren oder von dem Nutzer ferngesteuert werden können. Mittlerweile gibt es nicht nur Lautsprecher mit Sprachsteuerung oder Staubsaugerroboter, sondern auch Türschlösser oder mit dem Internet verbundene Kühlschränke. Smarte Kühlschränke sind beispielsweise mit Kameras im Inneren ausgestattet, über die der Besitzer von unterwegs über eine App nachschauen kann, ob er noch genügend Lebensmittel vorrätig hat. Sollte der Nutzer einmal die Temperatur seines Kühlschranks anpassen wollen, so kann er dies auch bequem von unterwegs über die dazugehörige App erledigen.

Die Funkstellen, mit denen solche smarten Haushaltsgegenstände mit dem Internet verbunden sind, stellen oftmals jedoch eine Schwachstelle und ein Risikopotential dar. Mit gezielten Attacken auf die oftmals schlecht gesicherten Funkstellen dieser Haushaltshelfer können Angreifer die Steuerung übernehmen. Bei Geräten mit integrierten Kameras kann es so vorkommen, dass Angreifer unbemerkt Videoaufnahmen vom Inneren des eigenen Hauses anfertigen und so die Privat- und Intimsphäre der Besitzer ausspionieren. Darüber hinaus ist es auch möglich, über die Haushaltsgeräte in das Heimnetzwerk einzudringen oder verschiedene Geräte zu sogenannten Bot-Netzwerken zusammenzuschließen und mit diesen Webseiten im Internet lahmzulegen.

Gerade im Bereich des Internets der Dinge ist daher auch der Nutzer gefragt, sich etwa durch starke Verschlüsselungen, datenschutzbewusste Geräteeinstellungen und eine sorgfältige Produktauswahl möglichst gut gegen Angriffe auf seine Privatsphäre abzusichern.

Intelligente Geräte gleich intelligente Überwachung?

4. April 2014

Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix setzt sich in seinem Jahresbericht 2013 unter anderem mit der Entwicklung auseinander, dass Häuser, Autos und Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens (z.B. Smartphones und Tablets) zunehmend „intelligenter“ werden, d.h. zunehmend mehr in der Lage sind, Daten zu erfassen, zu speichern und auszuwerten.

Smarte Kühlschränke können beispielweise über Sensoren ihren Inhalt erfassen und Vorschläge machen, was nachgekauft werden muss. Oder sie senden die Daten gleich an einen Händler, der nach der Liste die Einkäufe zusammenstellt und nach Hause liefert. Dem damit verbundenen Komfort und der Zeitersparnis stehen die Datenweitergabe an den Händler gegenüber, der auf diese Weise einen detaillierten Einblick in die Ess- und Trinkvorlieben und -gewohnheiten seiner Kunden bekommt. Auch die Hersteller von Kühlschränken erhalten diese Daten und können sie etwa für Werbezwecke einsetzen.

Ein anderes Beispiel sind die sogenannten Smart-TVs – Fernseher mit Zugang zum Internet, eingebauten Kameras und Mikrofonen, die leicht unbemerkt zu Spionen umgewandelt werden könnten und in der Lage seien, die Bewohner akustisch und visuell in ihren Wohn- oder gar Schlafzimmern zu überwachen, warnt Dix.

Auch bei aktuellen technischen Entwicklungen beim Auto, wie dem Ortungs- und Notrufsystem eCall, müssen die Nutzer die Vorteile mit datenschutzrechtlichen Risiken abwägen. Auf der einen Seite kann durch das bordeigene Notrufsystem, das parallel zum Auslösen der Airbags von sich aus die einheitliche europäische Notrufnummer 112 anwählt, schnell und unkompliziert Hilfe angefordert werden. Auf der anderen Seite können umfassende Bewegungsprofile über den Anwender entstehen, die auf den Meter genau verraten, wann sich der Nutzer wo aufgehalten hat und auf welchem Weg er dorthin gelangt ist, obwohl dies technisch nicht notwendig ist.

Der Berliner Datenschutzbeauftragte betont in seinem Bericht deshalb, wie wichtig es ist, die Grundsätze zur Datenvermeidung und -sparsamkeit sowie ein Mindestmaß an Transparenz schon bei der Entwicklung neuer Produkte und Anwendungen zu berücksichtigen, damit die neuen Technologien auch aus datenschutzrechtlicher Sicht bedenkenfrei genutzt werden könnten.

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