Schlagwort: Auto-Notruf eCall

EU-Parlament: eCall soll ab April 2018 Pflicht werden

11. Dezember 2014

Nach dem jüngsten Beschluss des Binnenmarktausschusses des EU-Parlament müssen Neufahrzeuge von Anfang April 2018 an über ein Ortungssystem mit der vorgesehenen Notrufmöglichkeit verfügen.

Die Infrastruktur für das System müssen die EU-Länder bis Anfang Oktober 2017 installiert haben, meldet der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (Coreper). Der Ministerrat muss der Coreper-Entscheidung noch bei einer seiner Sitzungen zustimmen. Dies wird aller Voraussicht nach am 17. Dezember erfolgen.

Bei einem Unfall soll eCall automatisch den Rettungsdienst alarmieren und so die Zeit bis zum Eintreffen der Helfer verkürzen. Geplant ist, dass der bordeigene Notruf bei einem Zusammenstoß im Straßenverkehr oder vergleichbaren Unglücken nach dem Auslösen der Airbags automatisch die einheitliche europäische Notrufnummer 112 anwählt. Zusätzlich haben die Abgeordneten sichergestellt, dass ein Alarm manuell ausgelöst werden kann.

Die Einführung von eCall war bei Datenschützern auf Bedenken gestoßenwir haben hier auch bereits darüber berichtet. Sie fürchteten, das System könne etwa auch Informationen zur Fahrweise des Autofahrers. Nach dem Beschluss des Parlaments sollen zu den übermittelten Daten nunmehr jedoch ausschließlich die Fahrzeugklasse, die Art des Treibstoffs sowie Unfallzeit und -ort gehören. Es sollen ferner erst dann Daten übermittelt werden, wenn ein Unfall geschieht. Der Rettungsdienst darf diese Daten nicht ohne ausdrückliche Genehmigung der Betroffenen an Dritte weitergeben, zudem müssen sie löschbar sein.

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Intelligente Geräte gleich intelligente Überwachung?

4. April 2014

Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix setzt sich in seinem Jahresbericht 2013 unter anderem mit der Entwicklung auseinander, dass Häuser, Autos und Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens (z.B. Smartphones und Tablets) zunehmend „intelligenter“ werden, d.h. zunehmend mehr in der Lage sind, Daten zu erfassen, zu speichern und auszuwerten.

Smarte Kühlschränke können beispielweise über Sensoren ihren Inhalt erfassen und Vorschläge machen, was nachgekauft werden muss. Oder sie senden die Daten gleich an einen Händler, der nach der Liste die Einkäufe zusammenstellt und nach Hause liefert. Dem damit verbundenen Komfort und der Zeitersparnis stehen die Datenweitergabe an den Händler gegenüber, der auf diese Weise einen detaillierten Einblick in die Ess- und Trinkvorlieben und -gewohnheiten seiner Kunden bekommt. Auch die Hersteller von Kühlschränken erhalten diese Daten und können sie etwa für Werbezwecke einsetzen.

Ein anderes Beispiel sind die sogenannten Smart-TVs – Fernseher mit Zugang zum Internet, eingebauten Kameras und Mikrofonen, die leicht unbemerkt zu Spionen umgewandelt werden könnten und in der Lage seien, die Bewohner akustisch und visuell in ihren Wohn- oder gar Schlafzimmern zu überwachen, warnt Dix.

Auch bei aktuellen technischen Entwicklungen beim Auto, wie dem Ortungs- und Notrufsystem eCall, müssen die Nutzer die Vorteile mit datenschutzrechtlichen Risiken abwägen. Auf der einen Seite kann durch das bordeigene Notrufsystem, das parallel zum Auslösen der Airbags von sich aus die einheitliche europäische Notrufnummer 112 anwählt, schnell und unkompliziert Hilfe angefordert werden. Auf der anderen Seite können umfassende Bewegungsprofile über den Anwender entstehen, die auf den Meter genau verraten, wann sich der Nutzer wo aufgehalten hat und auf welchem Weg er dorthin gelangt ist, obwohl dies technisch nicht notwendig ist.

Der Berliner Datenschutzbeauftragte betont in seinem Bericht deshalb, wie wichtig es ist, die Grundsätze zur Datenvermeidung und -sparsamkeit sowie ein Mindestmaß an Transparenz schon bei der Entwicklung neuer Produkte und Anwendungen zu berücksichtigen, damit die neuen Technologien auch aus datenschutzrechtlicher Sicht bedenkenfrei genutzt werden könnten.

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Auto-Notruf eCall kommt ab 2015

21. März 2014

Medienberichten zufolge hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten einem Kompromiss mit dem EU-Parlament zugestimmt, wonach ab Oktober 2015 Neufahrzeuge mit einem automatischen Ortungssystem ausgerüstet werden sollen. Das Ortungssystem (Auto-Notruf eCall) ermögliche es, satellitengestützt die konkrete Position des Fahrzeugs zu bestimmen. Bei einem Zusammenstoß im Straßenverkehr oder vergleichbaren Unglücken soll das System ferner nach dem Auslösen der Airbags automatisch die einheitliche europäische Notrufnummer 112 anwählen. Die Anrufe sollen der jetzt erzielten Einigung zufolge kostenfrei von einer öffentlichen Einrichtung oder einer privaten, vom jeweiligen EU-Land anerkannten Organisation über ein öffentliches Mobilfunknetz abgewickelt werden. Die EU-Mitgliedsstaaten seien angehalten, die erforderliche Infrastruktur mindestens sechs Monate vor der Verpflichtung der Autohersteller zum Laufen bringen, spätestens aber bis zum 1. Oktober 2017. Technische Anforderungen, die das System zu erfüllen hat, wurden seitens der EU-Kommission im vergangenen Jahr definiert.

 

 

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