IFK: Open Data in der öffentlichen Verwaltung muss Standard werden!
Die Informationsfreiheitsbeauftragten Deutschlands haben auf ihrer 29. Konferenz am 9. Dezember 2014 (IFK) u.a eine Entschließung zu Open Data in der öffentlichen Verwaltung verabschiedet.
Die Bundesregierung habe mit der Digitalen Agenda 2014 – 2017, der Digitalen Verwaltung 2020 und dem nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der G8 Open-Data-Charta wesentliche Regierungsprogramme zur Etablierung von E- und Open-Government sowie zur Digitalisierung der Verwaltung auf den Weg gebracht. Die Regierungsprogramme würden aus informationsfreiheitsrechtlicher Sicht u.a. die Einführung einer gesetzlichen Open-Data-Regelung, die Schaffung von Open-Data-Ansprechpartnern in den Behörden, die Einführung der elektronischen Verwaltungsakte und eine verstärkte Zusammenarbeit mit den Ländern vorsehen.
Die IFK betont in diesem Zusammenhang das Erfordernis weitgehender gesetzlicher Veröffentlichungspflichten und die Übertragung der Aufgabe des Open-Data-Ansprechpartners auf behördliche Informationsfreiheitsbeauftragte. Insbesondere bei Planung und Einführung der eAkte seien Aspekte der Informationsfreiheit und des Datenschutzes frühestmöglich im Anforderungskatalog abzubilden. Schon bei Anlage einer Akte sollten personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und sonstige Beschränkungen vor einer weiteren Verwendung markiert werden, so dass sie automatisiert ersetzt oder hervorgehoben werden können. Dies erleichtere eine nachfolgende Weitergabe und Weiterverwendung erheblich und unterstütze die aktenführenden Stellen bei der effizienten Bearbeitung von Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Es gelte jetzt, die Regierungsprogramme zügig in die Tat umzusetzen, damit Open Data in Deutschland zum Standard werden kann. Die IFK fordert die Länder und den Bund daher auf, soweit noch nicht geschehen, mit dieser Zielsetzung E- und Open-Government-Strategien gemeinsam zu entwickeln.