Chance zur positiven Unternehmensdarstellung nach Safe-Harbor-Urteil: Datenschutz als Visitenkarte

16. Oktober 2015

Vielen Unternehmen mag das Safe-Harbor-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Kopfschmerzen bereitet haben. So manches Geschäftsmodell wird in diesen Tagen mit Sicherheit einer kritischen Betrachtung standhalten müssen, an deren Ende es Wege zu finden gilt, Datenflüsse in die USA weiterhin zu legitimieren. Dass Verbraucher und Geschäftspartner betroffene Unternehmen mit Anfragen zum Datenschutz überhäuften, war ein zu erwartender Effekt der EuGH-Entscheidung und nicht zuletzt deren medialer Aufbereitung.

Wie man sich allerdings die öffentliche Aufmerksamkeit auch zu Nutze machen kann, zeigt zum Beispiel der in Köln ansässige Anbieter für Umfrage-Software Questback GmbH. Auf der Homepage des Unternehmens erscheint vorab ein Overlay, über welches zu einer Informationsseite verlinkt wird. Darin wirbt das Unternehmen mit der Tatsache, gerade nicht von den Safe-Harbor-Turbulenzen betroffen zu sein, da Datenverarbeitungen nur innerhalb Deutschland und Europas erfolgen. In der gezielten Ansprache an Auftraggeber, Geschäftspartner und potentielle Neukunden stellt sich Questback insgesamt als zertifizierten, professionellen und vertrauenswürdigen Datenverarbeiter und Dienstleister vor.

Eine gelungene Veranschaulichung, dass gelebter Datenschutz immer auch eine Visitenkarte des Unternehmens darstellt und damit durchaus wertschöpfend genutzt werden kann.

Kategorien: Allgemein · Internationaler Datenschutz
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