Albrecht: Datenschutz-Grundverordnung ist auf dem richtigen Weg

16. Oktober 2015

Einem Beitrag der International Association of Privacy Professionals (IAPP) zufolge, lieferte Jan Philipp Albrecht, stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE), grüne Europaabgeordnete und Berichterstatter im Rahmen der Verhandlungen zur Datenschutz-Grundverordnung, am 12. Oktober 2015 einen aktuellen Bericht zum Status Quo der Trilog-Verhandlungen zur Datenschutz-Grundverordnung. In diesem gab er bekannt, dass der Text zu Kapitel 5 (Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer oder an internationale Organisationen) bereits finalisiert und die Kapitel II, III und IV (allgemeine Grundsätze, Betroffenenrechte und Regelungen für die Verarbeitung Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter) zumindest weitestgehend fertiggestellt seien. Sein Eindruck sei, dass insgesamt eine Einigung über – geschätzte – 70 bis 80 Prozent des Verordungstextes erzielt worden sei. Nichts desto trotz gäbe es noch offene, zumeist politische, Themen, auf die noch einmal zurückzukommen sei.

Insbesondere seien noch folgende Themen zu klären:

  • Die Form und die Bedingungen unter denen die betroffenen Personen eine Einwilligung zu erteilen haben.
  • Wie weit und auf welche Weise die Prinzipien der Datensparsamkeit und Datenvermeidbarkeit im Verordnungstext definiert und reguliert werden sollen.
  • Die konkrete Formulierung in Hinsicht auf die für die Betroffenen notwendigen und dem Transparenzgebot entsprechenden Informationen.
  • Die Rechte und Pflichten von verantwortlichen Stellen und Auftragsdatenverarbeitern, einschließlich der Notwendigkeit zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (Verpflichtung zur Bestellung); derzeit vertritt der Rat die Auffassung, die Entscheidung über eine verpflichtende Bestellung des Datenschutzbeauftragte den Mitgliedstaaten zu überlassen.

Trotz dieser noch offenen Themen ist Albrecht positiv gestimmt. Er gibt an, eine realistische Chance zu sehen, die Trilog-Verhandlungen – so wie vorgesehen – noch bis Ende dieses Jahres zu beenden. Bis November sollen nicht nur die genannten offenen Themen und Fragen geklärt, sondern es soll sich auch mit den Kapiteln VI und VII beschäftigt werden. Ein weiteres Problem, das noch in Angriff genommen werden muss, sei die Frage – so Albrecht – wie eine bessere und einheitlichere Durchsetzung der Regelungen erreicht werden könne. Auch hier seien sie jedoch zu einer baldigen Entscheidung in der Lage.