Deutsche Bahn übermittelt Kundendaten an Auskunftei
Wie Recherchen des SWR ergeben haben, übermittelt die Deutsche Bahn personenbezogene Daten ihrer Kunden an eine Auskunftei.
Hintergrund ist Folgender: Wird ein Fahrgast ohne vermeintlich gültigen Fahrschein vom Schaffner kontrolliert, nimmt der Schaffner die Daten des Fahrgasts auf, welche anschließend an die Fahrpreisnachermittlungsstelle der Deutschen Bahn zum Zwecke der Begleichung der offenen Forderungen der Bahn gegen den Fahrgast übermittelt werden.
Hinter der Fahrpreisnachermittlungsstelle steht jedoch nicht die Deutsche Bahn, sondern nach Angaben des SWR das zum Bertelsmann-Konzern gehörende Unternehmen Avarto Infoscore. Dies wird dem betroffenen Fahrgast jedoch nicht erkennbar mitgteilt.
Dass ein externer Dienstleister – wie in dem vorliegenden Falle mit der Zahlungsabwicklung – beauftragt wird und, dass in diesem Zusammenhang personenbezogene Daten weitergegeben werden, ist zunächst nicht per se datenschutzrechtlich unzulässig. Die Deutsche Bahn versäumt jedoch, ihre Kunden auf die Weitergabe der Daten hinzuweisen und, dass es sich bei dem Unternehmen Avarto Infoscore um eine Auskunftei handelt. Damit verstößt die Deutsche Bahn zum einen gegen das im Datenschutzrecht geltende Transparenzgebot. Außerdem ist die Übermittlung von personenbezogenen Daten an Auskunfteien an strenge gesetzliche Voraussetzungen geknüpft, die pauschal nicht für alle Fälle von Schwarzfahrten vorliegen. Betroffenen Fahrgästen droht durch den geschilderten Umgang mit ihren Daten eine negative Bewertung ihrer Kreditwürdigkeit.