Geltung der Datenschutzgrundverordnung ab dem 25. Mai 2018

4. Mai 2016

Am 4. Mai 2016 wurde die Datenschutzgrundverordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Gemäß Art. 99 Abs. 1 DSGVO tritt diese am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Unmittelbare Geltung wird die Grundverordnung dann gemäß Art. 99 Abs. 2 DSGVO am 25. Mai 2018 erlangen.

Kategorien: EU-Datenschutzgrundverordnung
Schlagwörter: EU-Datenschutz-Grundverordnung, Inkrafttreten
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