Was hat der Brexit mit dem Datenschutz zu tun?

29. Juni 2016

Nachdem am vergangenen Freitag das Ergebnis der Brexit-Abstimmung bekannt gegeben wurde, beginnt nun die Phase der Umsetzung des Austritts.

Von allen grundlegenden rechtlichen und politischen Schwierigkeiten einmal abgesehen bedeutet der Brexit aus datenschutzrechtlicher Sicht, dass Großbritannien nach Vollzug des Austritts künftig als sog. Drittland gelten wird. Das bedeutet, dass Großbritannien auf andere Art und Weise ausreichende Sicherheit für die Verarbeitung von Daten gewährleisten muss.

Unternehmen, die Daten nach Großbritannien übermitteln, sollten sich hierauf einstellen und schon jetzt überlegen, wie sie die Datenübermittlung künftig gestalten wollen.

Kategorien: Allgemein · Internationaler Datenschutz
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