Klage gegen D-Link eingereicht

6. Januar 2017

Die US-Handelskommission, Federal Trade Commission (FTC), hat beim US-Bundesbezirksgericht von Nord-Kalifornien Klage gegen D-Link eingereicht. D-Link ist Hersteller von Internet of Things (IoT)-Geräten und soll seine Produkte, im Gegensatz zu dem durch Werbung vermittelten Schutzgrad, nicht ausreichend vor Angriffen schützen. IoT-Geräte sind Geräte, die drahtlos an ein Netzwerk angeschlossen, Daten erfassen, speichern, verarbeiten und übertragen können, wie beispielsweise Smart Lighting.

FTC vermutet, dass die Verbraucher in ihrer Privatsphäre gefährdet sind, weil D-Link seinem Werbeversprechen nicht standhält. Viele Geräte, die von D-Link vertrieben werden, vor allem IP-Kameras und Router, sind mit geringem Aufwand zu hacken und eröffnen dem Angreifer so leichten Zugang zu sensiblen Kundendaten.

Die Sicherheitsproblematik betrifft jedoch nicht nur D-Link. Auch andere Hersteller der Branche haben Sicherheitsprobleme zu bewältigen. IoT-Geräte sind bei nicht ausreichender Überprüfung anfällig für Sicherheitslücken.

Nicht nur IoT-Geräte ziehen in immer mehr Haushalte ein, auch die damit einhergehende Gefahr für die Privatsphäre der Nutzer.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) forderte kürzlich die Hersteller zu mehr Sicherheitsmaßnahmen auf, zeitgleich veröffentlichte das BSI einen Leitfaden, der sich an die Nutzer solcher Geräte richtet.