Wird Privacy Shield ein (weiteres) Opfer Donald Trumps Präsidentschaft?

10. Februar 2017

Das Safe-Harbor-Abkommen wurde im Oktober 2015 durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) für ungültig erklärt, da es im Wesentlichen die Daten und somit mittelbar die Persönlichkeitsrechte von EU-Bürgern nicht ausreichend vor dem Zugriff von US-Behörden schützte.

Der Nachfolger des Abkommens, der sogenannte Privacy Shield, trat Mitte 2016 in Kraft und soll den EU-Bürgern einen höheren Schutz ihrer Daten vor dem Zugriff der US-Behörde bieten. Ob dies tatsächlich erreicht wird, wird von Datenschützern bezweifelt.

Ob der Privacy Shield den in dem Urteil zum Safe-Harbor-Abkommen vom EuGH dargelegten Grundsätzen in Zukunft gerecht wird, muss unter Trumps Präsidentschaft bezweifelt werden.

In der Executive Order vom 25. Januar 2017 zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit heißt es unter Section 14:

„Agencies shall, to the extent consistent with applicable law, ensure that their privacy policies exclude persons who are not United States citizens or lawful permanent residents from the protections of the Privacy Act regarding personally identifiable information.“

Das Dekret hat zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Regelungen des Privacy Shield, da die Behörden ausschließlich unter Beachtung des geltenden Rechts dazu aufgefordert werden, US-Ausländer von der Anwendung der Datenschutzvorschriften des Privacy Acts auszuschließen.

Zu dem geltenden Recht gehört der Privacy Shield zwar nach wie vor, ob das Abkommen unter der Präsidentschaft Trumps Bestand haben wird, bleibt jedoch abzuwarten.