Datenaustausch zwischen WhatsApp und Facebook gerichtlich überprüft
Nach dem Kauf von WhatsApp durch Facebook vor zwei Jahren bewahrheitete sich die Befürchtung, dass Facebook auf die Nutzerdaten von WhatsApp-Nutzern zugreifen will relativ schnell. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) mahnte WhatsApp im vergangenen September ab, dadurch wurde die Weitergabe der Nutzerdaten zumindest vorläufig gestoppt.
Um zu erreichen, dass die Datenkrake Facebook auch zukünftig nicht auf Nutzerdaten zugreifen darf wurde zudem Klage eingereicht. Das Verwaltungsgericht Hamburg (VG) hat am Dienstag beschlossen, dass eine Nutzung von personenbezogenen Daten deutscher WhatsApp-Nutzer nur bei Vorliegen einer den deutschen Datenschutzvorschriften entsprechenden Einwilligung erfolgen darf.
Weiterhin problematisch und noch nicht hinreichend geklärt ist allerdings, ob deutsches Datenschutzrecht überhaupt zur Anwendung kommt und der Datenschutzbeauftragte gegen die in Irland firmierende Facebook Ltd. vorgehen kann. Sofern das deutsche Datenschutzrecht angewendet werden kann, dürfte der Beschluss des VG Hamburg Bestand haben, denn die von WhatsApp benutzten Einwilligungserklärungen genügen den Anforderungen des deutschen Datenschutzrechts nicht.
Somit bleibt abzuwarten, ob ein von Facebook eingereichter Widerspruch gegen den Beschluss des VG Hamburg Erfolg haben wird.