Sicherheitsbehörden dürfen online auf Passfotos zugreifen
Der Bundestag hat in der vergangenen Woche genehmigt, dass sowohl Polizei, Geheimdienste, Steuer- und Zollfahnder als auch Ordnungsbehörden rund um die Uhr online bei den Meldeämtern biometrische Lichtbilder aus Personalausweisen und Pässen erhalten können.
Hintergrund ist, dass zum einen die eID-Funktion des Personalausweises gefördert werden soll und zum anderen die Sicherheitsbehörden flexibler und schneller an die benötigten Lichtbilder kommen, um ihrer Arbeit effektiv nachzugehen.
Der Gesetzesentwurf klingt für die Meisten wahrscheinlich erschreckend, Tatsache ist jedoch, dass die genannten Behörden bereits in der Vergangenheit online Zugriff auf die Lichtbilder hatten, wenn die Ausweis-/Passbehörde nicht erreichbar waren oder wenn Gefahr in Verzug bestand. Ganz neu ist die jetzt verabschiedete Regelung also nicht. Es stellt sich allerdings die Frage, ob es der neuen Regelung bedarf, wenn die Sicherheitsbehörden vorher schon unter den genannten Umständen auf die Fotos zugreifen durften. Außerdem steigt der Kreis der zum Abruf Berechtigten an. Bis jetzt durften nur die Ermittlungs- und Ordnungsbehörden sowie Steuer- und Zollfahnder die Lichtbilder abgreifen.
Kritik steht dem Gesetzesentwurf allerdings dennoch entgegen. Die Opposition im Bundestag hatte gegen den Entwurf gestimmt und auch Datenschützer, Informatiker und Rechtswissenschaftler äußerten ihre Bedenken. Sie befürchten eine nationale Datenbank für Lichtbilder welche verfassungsrechtlich bedenklich ist.
Im Zuge der jüngst verabschiedeten Gesetze, wie die intelligente Videoüberwachung, warnt der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar es sei damit zu rechnen, dass die umfassenden Abrufmöglichkeiten längerfristig dazu verwendet werden, im Rahmen der ‘intelligenten Videoüberwachung’ alle Menschen zu identifizieren, die sich im öffentlichen Raum aufhielten. Nicht umsonst habe die Koalition kürzlich die gesetzlichen Befugnisse entsprechend aufgebohrt.