GFF reicht Verfassungsbeschwerde gegen das Bayerische Verfassungsschutzgesetz ein
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) hat letzte Woche eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue Bayerische Verfassungsschutzgesetz eingereicht.
In der am 2. August 2017 veröffentlichten Pressemitteilung begründete die GFF ihre Klage durch die Hervorhebung „uferloser Befugnisse des Bayerischen Inlandsgeheimdienstes“.
Das umstrittene Gesetz ist am 1. August 2016 in Kraft getreten und erlaubt dem bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz auf die Vorratsdatenspeicherung zuzugreifen, ein Zugriffsrecht das von der GFF in ihrer Pressemitteilung als „unkontrolliert“ bezeichnet wurde. Es ermöglicht des Weiteren die Anordnung von Online-Durchsuchungen mittels „Staatstrojaner“ gegen bloße Kontakt- und Begleitpersonen. Die GFF sieht darin einen Grundrechtseingriff. Auch bemängelt die GFF fehlende Kontrollen der Überwachungstätigkeit der bayerischen Geheimdienste durch unabhängige Stellen.