Quick-Freeze statt Vorratsdatenspeicherung

15. April 2024

Nach jahrelangen Diskussionen kam es nun nach mehrmonatigen Verhandlungen am 10.04.2024 zu einem politischen Durchbruch. Statt der stark umstrittenen Vorratsdatenspeicherung soll nun der Quick-Freeze kommen. Die Verantwortung dieser Richtungsänderung liegt nun beim Justizministerium, dass jetzt einen Gesetzesentwurf erstellen muss.

Streitpunkt Quick-Freeze

Die Vorratsdatenspeicherung war im Koalitionsvertrag festgehalten und sorgten für eine monatelange Blockade. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vertrat hingegen den Quick-Freeze-Ansatz, nachdem der Europäischen Gerichtshofs (EuGH) die anlasslose Vorratsdatenspeicherung schon im September 2022 für rechtswidrig erklärt hatte. Nun konnten die Koalitionspartner eine Einigung gegen die Vorratsdatenspeicherung erzielen, für die sie „im Austausch“ die Mietpreisbremse verlängern wollen.

Was ist Quick-Freeze?

Das Quick-Freeze-Verfahren sieht vor, Telekommunikationsdaten nur anlassbezogen einzufrieren, was auch den Hauptunterschied zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung darstellt. Im ersten Schritt dürfen Ermittlungsbehörden bei Verdacht auf eine qualifizierte schwere Straftrat mit einem richterlichen Beschluss das Einfrieren anordnen. Provider dürften sodann vorhandene sowie neu anfallende Daten nicht mehr löschen. Erst im zweiten Schritt erfolgt eine Übermittlung der Daten an die Ermittler zur Auswertung. Auch dies ist nur mittels eines richterlichen Beschlusses möglich, der innerhalb eines Monats zu erwirken ist und nur erteilt werdend darf, wenn die eingefrorenen Daten wirklich ermittlungsrelevant sind.

Reaktionen aus der Politik

Marco Buschmann begrüße die Einigung laut LTO, da sie endlich die Entscheidung des EuGH umsetze und den Ermittlungsbehörden nun mehr Rechtssicherheit gewährleiste. Ebenso wertet dies der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), laut dem die Entscheidung überfällig war.

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) äußerte jedoch Bedenken gegenüber der gewählten Lösung. Es handle sich nicht um eine adäquate Alternative zur Vorratsdatenspeicherung, da die Quick-Freeze-Anordnung nicht schnell genug erfolgen könne. Günter Krings (CDU/CSU) geht sogar noch weiter und nennt die Einigung eine „schwere Fehlentscheidung“.

Der EU-Abgeordnete Patrick Breyer (Piratenpartei) sieht die Entscheidung für Quick-Freeze statt Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich als einen „Erfolg für die Bürgerrechtsbewegung“. Wo andere jedoch das Quick-Freeze-Verfahren als nicht effektiv genug ansehen, sieht er weiter die Gefahr der faktischen Vorratsdatenspeicherung, da die Vorgabe im Entwurf fehle, „dass die betroffenen Personen und Anschlüsse in der Freeze-Anordnung genau bezeichnet werden müssen“. Das Verfahren sei deshalb „nachbesserungsbedürftig“.

Wie geht es jetzt weiter?

Ein Entwurf des Bundesjustizministeriums liegt bereits seit Ende 2022 vor. Nun, da eine Einigung in der Regierung erzielt wurde, ist zu erwarten, dass dieser noch in verschiedenen Aspekten abgeändert wird, bevor er ins Kabinett kommt. Das zeigten die stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, indem sie darauf hinwiesen, dass nun sichergestellt werden muss, dass „diese Methode den Anforderungen einer effizienten Strafverfolgung im Internet gerecht wird“. Laut Informationen von LTO soll das Einbringen ins Kabinett „zeitnah geschehen“.

Fazit

Die Einigung auf Quick-Freeze statt der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung schafft endlich die lang überfällige Rechtsklarheit über Ermittlungsbefugnisse und Datenschutz. Während der Quick-Freeze-Ansatz grundsätzlich eine weniger invasive Methode der Überwachung darstellt, bleibt der Weg zur endgültigen Verabschiedung der neuen Regeln noch steinig. Es bleibt nun zunächst abzuwarten, wie ein erster Gesetzesentwurf ausgestaltet sein wird.