G-20-Akkreditierungen – Vermutlich rechtswidrige Daten in der BKA-Datei

1. September 2017

Nach einem Bericht des ARD-Hauptstadtstudio speichert das Bundeskriminalamt (BKA) vermutlich Millionen Daten illegal. Im Zuges des G-20 Gipfels und der Entziehung von Akkreditierungen einiger Journalisten wurde festgestellt, dass einige Eintragungen zu Straftaten in den Datenbanken des BKA schlichtweg falsch sind oder längst hätten gelöscht werden müssen.

In der Behörde der Bundesbeauftragten für den Datenschutz wartet man schon auf die Beschwerden der betroffenen Journalisten. Der unrechtmäßige Entzug von Akkreditierungen zeigt nämlich, dass fehlerhaft gespeicherte Daten extreme Folgen für die berufliche und private Existenz von Bürgern haben können.

Gemäß des § 8 des Bundeskriminalamtgesetzes ist zwar die Speicherung von Ermittlungen, die nicht zu einer Verurteilung vor Gericht geführt haben erlaubt – im Gegenzug wird dafür aber in jedem Einzelfall eine sogenannte Negativprognose gefordert: Es muss konkret begründet werden, warum von der Person auch in Zukunft Straftaten zu erwarten sind und die Speicherung früherer Ermittlungen deshalb wichtig ist. Das diese Negativprogonse überhaupt durchgeführt wird, ist aufgrund der vielen Datensätze fraglich.

Schon einmal hatte der Bundesdatenschutzbeauftragte mit seiner Prüfung einer Datenbank Erfolg.  Im Jahre 2012 überprüfte der damalige Bundesdatenschutzbeauftagte Peter Schaar die Datenbank “PMK-links Z” , in der politisch motivierte Kriminelle gespeichert werden und fand eine Menge an illegal gespeicherten Daten. Dies führte zu einer Löschung seitens des BKA, so dass statt 3819 Personen im März 2012 nur noch 331 Personen im Juli 2015 gespeichert waren.