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YouTube klagt gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz

30. Juli 2021

Google Ireland hat im Auftrag der Tochtergesellschaft YouTube beim Verwaltungsgericht Köln Feststellungsklage gegen die jüngsten Änderungen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) eingereicht. Im Wesentlichen wendet YouTube sich gegen die Verpflichtung, in potentiell strafrechtlich relevanten Fällen, automatisch Nutzerdaten an das Bundeskriminalamt weitergeben zu müssen.

Hintergrund:
Im Jahr 2017 wurde zur besseren Bekämpfung von Hass im Netz das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) erlassen. Nunmehr wurde eine erste große Ergänzung vorgenommen, welche zum 01.Februar 2021 Wirkung entfalten soll. Neu eingefügt wird, unter anderem, der § 3a NetzDG; dieser beinhaltet eine Meldepflicht der sozialen Netzwerke. Diese sieht vor, dass der Anbieter eines sozialen Netzwerks in bestimmten Fällen dem Bundeskriminalamt (BKA) Inhalte übermitteln muss. Die Meldepflicht besteht außerdem, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass rechtswidrige Inhalte mindestens einen der in § 3a Abs.2 Nr. 3 NetzDG genannten Tatbestände (z.B „Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen“ gemäß § 86 StGB, „Volksverhetzung“ gemäß § 130 StGB oder „Bedrohung“ gemäß § 241 StGB) erfüllen und ferner nicht gerechtfertigt sind.

YouTube kritisiert die gesetzliche Verpflichtung, die besagt, dass die personenbezogenen Daten jener Personen, von denen angenommen wird, dass sie im Internet hasserfüllte Inhalte teilen, an die Strafverfolgungsbehörde weitergegeben werden sollen. Danach wird entschieden, ob ein Strafverfahren eingeleitet wird oder nicht. Dieser eklatante Eingriff in die Rechte der Nutzer steht laut Youtube nicht nur in Konflikt mit geltendem Datenschutzrecht, sondern auch mit der deutschen Verfassung und dem Europäischen Recht. YouTube führt dazu aus, dass Daten unschuldiger Menschen ohne ihr Wissen in einer Datenbank landen könnten.

In einem Blogbeitrag betont YouTube, dass es bereits seit vielen Jahren Auskunftsersuchen nachkomme und mit deutschen Behörden zur Strafverfolgung und Gefahrenabwehr zusammenarbeite. Diverse weitere Änderungen am NetzDG sind bereits nach der Verabschiedung zur Jahresmitte in Kraft getreten.

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G-20-Akkreditierungen – Vermutlich rechtswidrige Daten in der BKA-Datei

1. September 2017

Nach einem Bericht des ARD-Hauptstadtstudio speichert das Bundeskriminalamt (BKA) vermutlich Millionen Daten illegal. Im Zuges des G-20 Gipfels und der Entziehung von Akkreditierungen einiger Journalisten wurde festgestellt, dass einige Eintragungen zu Straftaten in den Datenbanken des BKA schlichtweg falsch sind oder längst hätten gelöscht werden müssen.

In der Behörde der Bundesbeauftragten für den Datenschutz wartet man schon auf die Beschwerden der betroffenen Journalisten. Der unrechtmäßige Entzug von Akkreditierungen zeigt nämlich, dass fehlerhaft gespeicherte Daten extreme Folgen für die berufliche und private Existenz von Bürgern haben können.

Gemäß des § 8 des Bundeskriminalamtgesetzes ist zwar die Speicherung von Ermittlungen, die nicht zu einer Verurteilung vor Gericht geführt haben erlaubt – im Gegenzug wird dafür aber in jedem Einzelfall eine sogenannte Negativprognose gefordert: Es muss konkret begründet werden, warum von der Person auch in Zukunft Straftaten zu erwarten sind und die Speicherung früherer Ermittlungen deshalb wichtig ist. Das diese Negativprogonse überhaupt durchgeführt wird, ist aufgrund der vielen Datensätze fraglich.

Schon einmal hatte der Bundesdatenschutzbeauftragte mit seiner Prüfung einer Datenbank Erfolg.  Im Jahre 2012 überprüfte der damalige Bundesdatenschutzbeauftagte Peter Schaar die Datenbank “PMK-links Z” , in der politisch motivierte Kriminelle gespeichert werden und fand eine Menge an illegal gespeicherten Daten. Dies führte zu einer Löschung seitens des BKA, so dass statt 3819 Personen im März 2012 nur noch 331 Personen im Juli 2015 gespeichert waren.

Zukünftige BKA-Gesetzesnovelle unvereinbar mit dem Grundgesetz?

24. März 2017

Auf der Konferenz der Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder wurde erhebliche Kritik an der geplanten Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) geäußert und eine grundlegende Überarbeitung des Regierungsentwurfes gefordert. So monierten die Datenschutzbehörden, dass eine grundlegende Veränderung des polizeilichen Datenschutzrechtes droht, die sich auch auf die Polizeibehörden der Länder auswirkt. Insbesondere sind die vom Gesetzgeber nach dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgericht geschaffenen Datenschutzregeln und Verfahrenssicherungen nicht mehr darin berücksichtigt. Zudem seien manche Bestimmungen unverhältnismäßig und verkürzten die Kontrollmöglichkeiten der Datenschutzbehörden, denn der Regierungsentwurf stelle unter anderem darauf ab, dass Informationen zu allen erfassten Personen “themenübergreifend” verknüpft und anschließend miteinander abgeglichen werden dürfen.

In einer Anhörung von Experten im Bundestag am vergangenen Montag befürchtete der Richter am Landgericht Berlin, Ulf Buermeyer, dass die geplante Novelle die Grundsätze der Zweckbindung und der Datensparsamkeit in ihr Gegenteil verkehren würde. So wäge der Teil des Entwurfes, in dem es inhaltlich um Terrorismusbekämpfung gehe, nicht ausreichend zwischen Sicherheit und Freiheit ab.

 

 

 

Kategorien: Vorratsdatenspeicherung
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Das BVerfG entscheidet zum BKA-Gesetz: Terrorabwehr nicht um jeden Preis

21. April 2016

Das BKA-Gesetz steht schon länger auf dem Prüfstand, auch wir haben darüber berichtet. Nun ist die Entscheidund aus Karlsruhe da.

Wie u.a. zeitonline berichtet, ist das BKA-Gesetz, das dem Bundeskriminalamt (BKA) weitreichende Befugnisse zur heimlichen Überwachung von Bürgern einräumt, teilweise verfassungswidrig. Oder, wie es das BVerfG gestern, am 20.04.2016, schreibt, ist “die Ermächtigung des Bundeskriminalamts zum Einsatz von heimlichen Überwachungsmaßnahmen zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus zwar im Grundsatz mit den Grundrechten vereinbar”, jedoch genügt “die derzeitige Ausgestaltung von Befugnissen aber in verschiedener Hinsicht dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht”.

Das klingt nicht nur sperrig, sondern bedeutet auch viel Arbeit in der Umsetzung. Das BVerfG kritisiert vor allem fehlende Konkretisierungen von Normen, zu unbestimmte und zu weitgehende Befugnisse  des BKA, den Datenaustausch zwischen Behörden, mangelnde Nachvollziehbarkeit der Maßnahmen sowie unzureichende Löschung.

Die Reaktionen auf das Urteil sind naturgemäß unterschiedlich. Während Bundesinnenminister Thomas de Maizière von der CDU alles andere als begeistert ist, begrüßt die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Datensicherheit das Urteil.

Aktionswoche zur Prävention von Cyberkriminalität

9. November 2015

Mit einer speziellen Aufklärungswoche vom 09.11. bis zum 13.11. will das Bundeskriminalamt (BKA) zusammen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf die durch Cyberkriminalität drohenden Gefahren aufmerksam machen. Unter anderem sollen Fragen wie beispielsweise Wie kann man sich im Internet gegen den Diebstahl digitaler Identitäten schützen? Was tun gegen betrügerische Phishing-Mails? Wie gehe ich verantwortlich mit meinen Daten um? mit Hilfe allgemeiner Informationen, statistischem Material sowie erklärenden Podcasts zu den einzelnen Gefahrenquellen beantwortet werden.

Sowohl BSI als auch BKA geben in diesem Rahmen hilfreiche Vorsorgetipps, wie beispielsweise Checklisten zur Absicherung des PCs gegen Angriffe durch das Internet oder für den sicheren Umgang mit mobilen Geräten.

Deutschland beteiligt sich durch diese Aktionswoche an der Präventionskampagne “Operation Blackfin” der britischen National Crime Agency (NCA), wie auch Europol und achte weitere Staaten.

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Deutsche Sicherheitsbehörden setzen vermehrt auf “Stille SMS”

7. August 2014

Der deutsche Verfassungsschutz, das Bundeskriminalamt (BKA) sowie die Bundespolizei haben im ersten Halbjahr 2014 mit 53.000 Aktivitäten doppelt so oft zum Werkzeug der “stillen SMS” gegriffen wie in der ersten Hälfte des Vorjahres. Dies bestätigte nun die Bundesregierung nach einer Kleinen Anfrage der Linksfraktion, wie Heise berichtet. Hinter dem Begriff der “Stillen SMS”, auch “Stealth Ping” oder “Silent SMS” genannt, verbirgt sich eine spezielle Form der SMS. Das angewählte Gerät löst weder ein akustisches noch optisches Signal aus, es fallen jedoch Verbindungsdaten an. Die Bundesbehörden und Landesbehörden können die Mobilfunkbetreiber zur Herausgabe dieser Daten zwingen, wodurch eine Ortung des Mobilfunkgeräts erreicht wird.

Der Linken-Abgeordnete Andrej Hunko äußerte sich besorgt: “Auf diese Weise wird das Mobiltelefon zur Ortungswanze, ohne dass die Betroffenen davon etwas merken. Alle Behörden versenden mehr stille SMS als in den vorangegangenen Jahren. […] Die Hemmschwelle zum behördlichen Einsatz digitaler Überwachungstechnologie sinkt weiter, die Zahlen steigen an. Das Auskunftsverhalten der Bundesregierung verhält sich hierzu leider entgegengesetzt: Wichtige Informationen bleiben geheim.”

BKA is watching (listening) you!?!?!

17. Januar 2013

Ausweislich eines geheimen Schreibens, adressiert an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundetages, hat die Firma Elaman/Gamma dem Bundeskriminalamt (BKA) eine Überwachungssoftware programmiert. Zu sehen ist das Schreiben auf dem Blog „Netzpolitik.org”.

Diese Überwachungssoftware soll bereits Ende 2014 von der sich in Entwicklung befindlichen Quellen-Telekommunikationsüberwachung abgelöst werden, die zur Aufzeichnung von Internet-Telefonie gebraucht werden wird.

Kritiker befürchten einen Eingriff in die Privatsphäre, da sich die Quellen-Telekommunikationsüberwachung eines Trojaners bediene, der die Gespräche während der Übertragung mitschneidet.

Das Schreiben enthielt weitere Informationen über die Finanzmittel, die an das das BKA zur Entwicklung der Quellen-Telekommunikationsüberwachung fließen sollen sowie über die Zusammenarbeit mit Forschungszentren und weiteren Experten.

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BKA: Stärker werdende Bedrohung durch Cybercrime

20. September 2012

Nach dem jüngst veröffentlichten Lagebericht Cybercrime 2011 des Bundeskriminalamts (BKA) wächst die Bedrohung durch Cyberkriminalitiät (Cybercrime) trotz stagnierender Fallzahlen konstant an. In 2011 seien rund 60.000 Fälle von Internet-Kriminalität registriert worden, der verursachte Schaden sei allerdings um 16 Prozent auf schätzungsweise 71,2 Millionen Euro gestiegen, so der Präsident des BKA Zierke. Die größte Straftatengruppe sei dabei der Computerbetrug gewesen: Mit Phishing-Mails und dem missbräuchlichen Einsatz von Kreditkartendaten sei ein Schaden von rund 50 Millionen Euro entstanden. Problematisch sei außerdem, dass die Dunkelziffer bei der Verfolgung von Cybercrime besonders hoch sei, was unter anderem an dem gering ausgeprägten Anzeigeverhalten von betroffenen Unternehmen – u.a. aus Angst vor Imageschäden – liege. Um das unbefriedigende Anzeigeverhalten zu verbessern, haben die Polizeibehörden der Länder und das BKA „Handlungsempfehlungen für die Wirtschaft in Fällen von Cybercrime“ erarbeitet, die den betroffenen Unternehmen konkrete Hinweise zum Verhalten bei Cyberangriffen geben und zudem Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Anzeige solcher strafrechtlich relevanten Vorfälle nehmen sollen.

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