Neurotechnologie als Herausforderung für den Datenschutz

11. Januar 2018

Laut Wissenschaftlern des Universitätsklinikums Freiburg, sollen für das Datenschutzrecht neue Herausforderungen durch den rasanten Fortschritt der Neurotechnologie erwachsen. Als Grund dafür werden neue Technologien im Zusammenhang mit der Messung und Bewertung von Hirnaktivitäten angeführt.

In den vergangenen Jahren hat sich auch die Neurotechnologie, begünstigt durch die Investitionen bedeutender Unternehmen, mit hohem Tempo entwickelt.

Durch diese Entwicklung ist insbesondere die Datensammlung über die Hirnaktivität des Menschen vorangeschritten. Nach den Wissenschaftlern des Universitätsklinikums Freiburg, sollen durch die Messung und Bewertung dieser Daten wiederum Rückschlüsse auf Krankheiten gezogen werden können. Ebenso sollen sie genutzt werden können in Bezug auf allgemeine Verhaltensweisen. Schließlich sollen bereits Geräte in diesem Bereich vorhanden sein, die die Hirnaktivität aufzeichnen sowie Stressabbau bewirken und die Konzentration steigern können. Ein Einsatz dieser Technologien soll bereits in 5 Jahren großflächig möglich sein.

Diskutiert wird daher nun, ob das aktuelle Datenschutzrecht diesen neuen Technologien gerecht werden kann. Die dabei gesammelten Daten zur Hirnaktivität sind Gesundheitsdaten und damit sensible Daten im Sinne des Art. 9 Abs. 1 DSGVO. Gerade bezüglich sensibler Daten muss ein hohes Schutzniveau durch den Datenschutz gewährleistet sein.

Zwar ist die Verarbeitung nur in Ausnahmefällen des Art. 9 Abs. 2 DSGVO zulässig, jedoch bestehen nach diesem Art. 9 Abs. 2 DSGVO durchaus Möglichkeiten für Unternehmen den Schutz zu umgehen. So kann speziell durch eine Einwilligung gem. Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO eine zulässige Verarbeitung durch ein Unternehmen erfolgen. Ebenso kann eine solche zulässig sein, wenn sie gem. Art. 9 Abs. 2 lit. j DSGVO zum Zweck wissenschaftlicher Forschung erforderlich ist.

Dr. Philipp Kellmeyer, Wissenschaftler am Universitätsklinikum Freiburg, mahnt dazu an, dass der Nutzer weiterhin der Herr seiner Daten bleiben muss.

Gefordert werden von den Wissenschaftlern insbesondere hohe Schutzvorkehrungen gegen einen missbräuchlichen Handel mit sensiblen Daten. Nach der Auffassung des Mediziners Dr. Kellmeyer sollte angedacht werden, den Handel mit diesen Gesundheitsdaten gesetzlich zu verbieten. Ein ähnliches Verbot existiere schließlich bereits für den Organhandel.

Ob derartige Maßnahmen tatsächlich zukünftig notwendig sind, ist jedoch nicht absehbar und bleibt abzuwarten.