Aufsichtsbehörde überprüft DSGVO Umsetzung

6. Juli 2018

Seit Ende Juni werden branchenübergreifend 20 große sowie 30 mittelgroße Unternehmen durch die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD) hinsichtlich der Umsetzung der DSGVO überprüft.
Hierzu wurden den insgesamt 50 Unternehmen Fragebögen übermittelt, um den aktuellen Umsetzungsstand zu ermitteln. Hierdurch möchte sich die Aufsichtsbehörde einen Überblick darüber verschaffen, wie die Gesellschaften die zweijährige Übergangszeit bis zur Geltung der DSGVO am 25. Mai genutzt haben. Das primäre Ziel der Überprüfung liegt nach Aussage der LfD in der Stärkung des Bewusstseins sowie der Sensibilisierung für den Datenschutz. Die Verhängung etwaiger Bußgelder ist darüber hinaus möglich, sofern im Rahmen der Prüfung erhebliche Verstöße gegen die DSGVO festegstellt werden sollten.
Die versendeten Fragebögen gehen speziell auf die Punkte ein, die ein Datenschutzmanagementsystem nach der DSGVO enthalten muss. Hierzu werden die Vorbereitung auf die DSGVO, das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, die Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten, die Sicherstellung der Betroffenenrechte, die Gewährleistung der technisch und organisatorischen Maßnahmen, die Durchführung von Datenschutz-Folgeabschätzungen, der Abschluss notwendiger Auftragsverarbeitungsverträge, die Einbindung des Datenschutzbeauftragten in die Unternehmensorganisation, die Prozesse zur Meldung von Datenschutzvorfällen sowie die Dokumentation über die Einhaltung der notwendigen Umsetzungen genauer geprüft.
Durch die Prüfung erhofft sich die Aufsichtsbehörde weitergehende Erkenntnisse darüber, in welchen Bereichen erweiterter Beratungs- und Aufklärungsbedarf besteht. Mit Hilfe dieser Erkenntnisse können sodann etwaige neue Orientierungshilfen erarbeitet werden.