Verbraucherschützer warnen vor smartem Spielzeug

6. Dezember 2018

Smarte Spielzeuge sind solche, die Gesichter und Stimmen erkennen und aufs Wort gehorchen können. Die Verbraucherzentrale Niedersachen rät Eltern diese Art von Spielzeugen einem gründlichen Datenschutz-Check zu unterziehen.

Damit keine unbemerkten Video- oder Audioaufzeichnungen gemacht und übertragen werden, sollte im Vorfeld sichergestellt werden, dass sich das Mikrofon und die Kamera auch deaktivieren lassen. Um weitere Hinweise zu erhalten, kann es hilfreich sein, dazu die Herstellerseite zu besuchen, wo sich oft die passende Bedienungsanleitung finden lässt.

Weiter sollte die Datenschutzerklärung von den Eltern studiert werden, um alle Informationen zu Datenspeicherung und -nutzung zu studieren. Diese kann Aufschluss darüber geben, ob und wo Daten, Nutzungs- oder Spielinformationen gespeichert werden.

Um zu verhindern, dass der Hersteller ungewollt zu viele Informationen sammelt, sollte in der Datenschutzerklärung nachgelesen werden, zu welchem Zweck welche Daten vom Hersteller gesammelt werden.

Handelt es sich um ein vernetztes Spielzeug, sollte auf eine ordentliche Absicherung geachtet werden. Beispielsweise bei einem Bluetooth-Funk als Verbindung zwischen einer Steuerungs-App auf dem Smartphone und dem Spielzeug sollte diese Verbindung per Eingabe einer änderbaren PIN geschützt werden. Häufig ist nur ein simpler PIN eingestellt, der sich nicht ändern lässt. Auch hier ist ein Blick auf die Website des Herstellers ratsam.

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