Neue Befugnisse für den Verfassungsschutz?

15. Mai 2019

Die Union will die Befugnisse des Verfassungsschutzes ausweiten. Der Nachrichtendienst soll gleiche Rechte wie viele Polizeibehörden bekommen.

Momentan bremst Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) bei diesem Vorhaben von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) allerdings noch.

Nach den Plänen Seehofers soll der Verfassungsschutz mutmaßliche Extremisten künftig besser ausspähen können. Konkret geht es um die Erlaubnis für Online-Durchsuchungen; also den verdeckten Zugriff auf Computer, Smartphones und andere IT-Geräte, deren Daten dann ausgelesen werden können. Außerdem soll in bestimmten Fällen die sogenannte Quellen-TKÜ gestattet werden. Damit können auch verschlüsselte Chats und Sprachnachrichten abgehört werden.

Der Entwurf aus dem Innenministerium erlaubt zudem die Speicherung von Daten von Minderjährigen unter 14 Jahren. Das zielt vor allem auf Kinder ab, die in Dschihadisten-Familien aufwachsen und womöglich schon im ehemaligen Kampfgebiet der IS-Terrormiliz mit Waffen hantiert haben. “Hier geht es nicht um Strafverfolgung, sondern darum, die Gefahr frühzeitig zu erkennen und dann mit den Mitteln der Kinder- und Jugendhilfe einzugreifen”, sagte Armin Schuster, Vorsitzender des für die Geheimdienste zuständigen Kontrollgremiums des Bundestags . Sollte sich herausstellen, “dass die Familie der Radikalisierungsherd ist”, könne es “im Maximalfall dazu führen, dass ein Kind aus einer Familie herausgenommen wird”.

Gegner des Entwurfs befürchten, dass der Einsatz der oben genannten Maßnahmen, zu unverhältnismäßigen Eingriffen in die Privatsphäre führen könnte. Auftrag des Verfassungsschutzes ist die Gefahrenabwehr. Das bedeutet, dass es – anders als bei Ermittlungen der Polizei – keine Voraussetzung für das Hacken eines Computers ist, dass dem Besitzer eine Straftat zur Last gelegt wird.

Eine Sprecherin des Justizministeriums erinnert an den Koalitionsvertrag, der “maßvolle und sachgerechte Kompetenzerweiterungen” für den Verfassungsschutz und eine gleichzeitige Ausweitung der parlamentarischen Kontrolle vorsieht. Das Justizministerium vermisst stärkere Kontrollmöglichkeiten für den Bundestag.