Schlagwort: Eingriff Persönlichkeitsrecht

Neue Befugnisse für den Verfassungsschutz?

15. Mai 2019

Die Union will die Befugnisse des Verfassungsschutzes ausweiten. Der Nachrichtendienst soll gleiche Rechte wie viele Polizeibehörden bekommen.

Momentan bremst Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) bei diesem Vorhaben von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) allerdings noch.

Nach den Plänen Seehofers soll der Verfassungsschutz mutmaßliche Extremisten künftig besser ausspähen können. Konkret geht es um die Erlaubnis für Online-Durchsuchungen; also den verdeckten Zugriff auf Computer, Smartphones und andere IT-Geräte, deren Daten dann ausgelesen werden können. Außerdem soll in bestimmten Fällen die sogenannte Quellen-TKÜ gestattet werden. Damit können auch verschlüsselte Chats und Sprachnachrichten abgehört werden.

Der Entwurf aus dem Innenministerium erlaubt zudem die Speicherung von Daten von Minderjährigen unter 14 Jahren. Das zielt vor allem auf Kinder ab, die in Dschihadisten-Familien aufwachsen und womöglich schon im ehemaligen Kampfgebiet der IS-Terrormiliz mit Waffen hantiert haben. “Hier geht es nicht um Strafverfolgung, sondern darum, die Gefahr frühzeitig zu erkennen und dann mit den Mitteln der Kinder- und Jugendhilfe einzugreifen”, sagte Armin Schuster, Vorsitzender des für die Geheimdienste zuständigen Kontrollgremiums des Bundestags . Sollte sich herausstellen, “dass die Familie der Radikalisierungsherd ist”, könne es “im Maximalfall dazu führen, dass ein Kind aus einer Familie herausgenommen wird”.

Gegner des Entwurfs befürchten, dass der Einsatz der oben genannten Maßnahmen, zu unverhältnismäßigen Eingriffen in die Privatsphäre führen könnte. Auftrag des Verfassungsschutzes ist die Gefahrenabwehr. Das bedeutet, dass es – anders als bei Ermittlungen der Polizei – keine Voraussetzung für das Hacken eines Computers ist, dass dem Besitzer eine Straftat zur Last gelegt wird.

Eine Sprecherin des Justizministeriums erinnert an den Koalitionsvertrag, der “maßvolle und sachgerechte Kompetenzerweiterungen” für den Verfassungsschutz und eine gleichzeitige Ausweitung der parlamentarischen Kontrolle vorsieht. Das Justizministerium vermisst stärkere Kontrollmöglichkeiten für den Bundestag.

Vom Freistaat zum Überwachungsstaat?-Tausende Kameras für Bayern

23. August 2017

Zu den aktuell mehr als 17.000 Überwachungskameras in Bayern sollen weitere tausende Kameras in Bayern hinzukommen, primär um Straftaten zu verhindern und den Bürgern ein verstärktes Sicherheitsgefühl zu geben. In Zeiten des Terrors eröffnet dies den polizeilichen Ermittlern einerseits bessere Handlungsmöglichkeiten, andererseits werden dadurch jedoch die Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte der Bürger intensiviert. Innenminister Joachim Herrmann wehrt sich gegen den Vorwurf, einen Überwachungsstaat zu errichten, denn eine flächendeckende Überwachung, wie in England z.B. soll es in Bayern keinesfalls geben. Vielmehr möchte man sich bei dem Vorhaben der Videoüberwachung auf die folgenden fünf Schwerpunkte konzentrieren: Es sollen mehr festinstallierte Videoüberwachungsanlagen geben, die mobile Videoüberwachung soll erweitert, die kommunale Videoüberwachung soll erhöht und die Videoüberwachung in öffentlichen Gebäuden gesteigert werden. Zuletzt ist auch der Einsatz intelligenter Videoüberwachungsmöglichkeiten, wie das Auslesen biometrischer Daten oder des Verhaltens, geplant.
Der Einsatz intelligenter Videoüberwachungen sei ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte. Damit würde eine Person, die noch nichts Verbotenes getan habe, nur wegen ihres Verhaltens polizeilich bewertet. Wenn dies Schule mache, seien die Menschen ihre Privatsphäre endgültig los, diese verfassungsrechtlichen Bedenken äußerte Thomas Petri, der Landesbeauftragte für Datenschutz. Äußerst erstaunlich und aus verfassungsrechtlicher Sicht ebenso bedenklich ist in diesem Zusammenhang jedoch die Haltung der betroffenen Bürger selbst zu dem Vorhaben. In einer Umfrage eines Meinungsforschungsinstitutes im Auftrag u.a. des Verbandes für Sicherheitstechnik gaben 74 Prozent der Befragten an, Befürworter der Videoüberwachung im öffentlichen Raum zu sein. Nur neun Prozent der Befragten sprachen sich dagegen gegen den Einsatz der Überwachungskameras aus.