Klage soll europäische Fluggastdatenspeicherung stoppen

16. Mai 2019

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte will die Sammlung und Auswertung von Passagierdaten durch das BKA stoppen. Mit gleich sechs Klagen versuchen die Aktivisten, die entsprechende EU-Richtlinie zu kippen.

In der 2016 beschlossenen EU-Richtlinie zur Fluggastdatenspeicherung sowie in der deutschen Umsetzung, dem Fluggastdatengesetz von 2017, sieht Malte Spitz, Generalsekretär der Bürgerrechtsorganisation, einen “Verstoß gegen europäische Grundrechte”. “Die anlasslose, massenweise Speicherung und Auswertung der Flüge aller internationalen Fluggäste verstößt gegen die Europäische Grundrechtecharta. Die Rasterfahndung am Himmel muss beendet werden.”

“Diese neue Form der Überwachung verletzt die Fluggäste in ihren europarechtlich garantierten Grundrechten auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie auf Schutz personenbezogener Daten”, erklärt der GFF-Koordinator Bijan Moini mit Blick auf Artikel 7 und 8 der EU-Grundrechtecharta.

Alle Informationen von Passagieren, die mit dem Flugzeug in die EU einreisen oder sie verlassen, werden inzwischen für sechs Monate gespeichert. Nach Ablauf dieser Frist werden die Informationen noch anonymisiert vorgehalten. Diese umfangreichen Datensätze übermitteln die Luftfahrtunternehmen an die beim Bundeskriminalamt eingerichtete Fluggastdatenzentralstelle. Die Informationen werden fünf Jahre lang gespeichert. Es gleicht sie automatisiert mit Fahndungs- und Anti-Terror-Dateien ab. Zudem will die Polizeibehörde auch mithilfe automatisierter Mustererkennung verdächtige Flugbewegungen ermitteln. Es werden zig Datenkategorien erhoben, neben Namen, Adressen und Reiserouten sind das Kreditkartennummern, E-Mail, Telefon, die Daten von mitreisenden Kindern, das Gepäck, die Sitzplatzwahl und noch etliches mehr.

Der EuGH entschied vor knapp zwei Jahren bereits, dass das geplante, sehr ähnlich angelegte Abkommen über den Austausch von Fluggastdaten mit Kanada gegen europäische Grundrechte verstößt.