Datenpanne bei Handwerksunternehmen: Bewerbungsmappen in der Gelben Tonne

14. August 2019

Anwohner fanden in Neukirchen-Vluyn sechs Bewerbungen im Recyclingmüll. Wie jede Bewerbungsmappe sind sie gefüllt mit Fotos und dem kompletten Lebenslauf, dessen Stationen durch Zeugnisse belegt werden. Experten zu folge ist ein Identitätsdiebstahl anhand solcher Daten durchaus möglich. Die Anwohner sandten die Mappen dem Landesbeauftragten für Datenschutz in NRW zu.

Datenschutzrechtlich sind Unterlagen der erfolglosen Bewerber zurückzusenden, zu vernichten und/oder zu löschen. Da der ursprüngliche Zweck der Datenverarbeitung, die Auswahl eines geeigneten Bewerbers, nun weggefallen ist, hat die Löschung der Daten bzw. Vernichtung oder Rücksendung der Unterlagen grundsätzlich unverzüglich nach Abschluss des Bewerberverfahrens (also Einstellung des neuen Mitarbeiters) zu erfolgen. Etwas anderes gilt nur, sofern eine gesetzliche Grundlage, die Einwilligung des Bewerbers oder ein berechtigtes Interesse für eine weitere Aufbewahrung oder Speicherung der Unterlage vorliegt.

Die papiergebundenen Unterlagen sind, soweit sie nicht an den Bewerber zurück gesendet werden, mit Hilfe eines Aktenvernichters entsprechend der Sicherheitsstufe P4 der DIN-Norm 66399 zu vernichten. Das bedeutet, dass die Unterlagen mittels eines Papier-Schredders mit Partikelschnitt von max. 160mm² mit einer Streifenbreite von max. 6mm zu zerkleinern sind.

Dieser Pflicht ist das Handwerksunternehmen in Vluyn nicht nachgekommen. Es bleibt abzuwarten, welche Konsequenzen darauf folgen.