Themenreihe datenschutzrechtliche Sanktionen – Teil 2: Strafen in Deutschland

27. September 2019

In diesem Beitrag geht es um die bisher in Deutschland verhängten Sanktionen. Diese werden im Rahmen der unabhängigen Arbeit von den einzelnen Landesdatenschutzbehörden ausgesprochen.

Zurückhaltung bei der Aussprache etwaiger Strafen

Im Laufe des ersten Jahres erschien es dem externen Beobachter bisweilen so, als würden die Landesdatenschutzbehörden den Unternehmen ermöglichen, sich zunächst einmal an die durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) konturierten Rahmenbedingungen zu gewöhnen. Strafen wurden lediglich zurückhaltend ausgesprochen. Auch aus aktueller Perspektive besteht ebenfalls noch kein Grund zur Angst vor horrenden Bußgeldern. Die bisher verhängten Geldbußen in Baden-Württemberg waren beispielsweise zwei Bußgeldbescheide in Höhe von jeweils 80.000 Euro. In Berlin war es ein Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen Delivery Hero Germany GmbH in Höhe von 195.407 Euro. Beides ist im Vergleich zu dem jährlichen Gewinn eines größeren mittelständischen Unternehmens – überspitzt formuliert – fast unerheblich.

Höhere Strafen in absehbarer Zeit

In der kommenden Zeit könnte sich dies aus aktueller Perspektive jedoch ändern. So hat Berlin nach Angaben der Sprecherin der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dalia Kues die Intention, in absehbarer Zeit ein Bußgeld in Millionenhöhe wegen Verstößen gegen die DSGVO zu verhängen. Mit anderen Worten scheint es so, als würde sich „der Wind drehen“. Dennoch bleibt festzuhalten, dass die Deutschen Behörden grundsätzlich sehr maßvoll bei der Verhängung etwaiger Bußgelder agieren.

Ausblick auf weitere Themen

In der nächsten Woche geht es um Sanktionen die auf internationaler Ebene seit Einführung der DSGVO verhängt wurden.

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