Untersuchungsausschüsse fordern Löschverbot von Daten für Ministerhandys

8. Mai 2020

Zuletzt war es zwei Untersuchungsausschüssen im Bundestag nicht möglich die Diensthandys der Minister auszuwerten. Wenn es nach den Vorsitzenden der betreffenden parlamentarischen Ausschüsse geht, soll sich das in Zukunft ändern.

Nach Informationen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR erfolgte die Initiative aufgrund der Vorkommnisse, die sich bei der Maut-Affäre um Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) sowie bei der Berateraffäre um Ex- Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) ereigneten.

Was war zuvor passiert?

Als bekannt wurde, dass im Zuge des Untersuchungsausschusses zur Maut-Affäre die Daten auf den Diensthandys des Bundesverkehrsministers und weiterer führender Beamten gelöscht worden sind, war die Empörung im Bundestag – quer durch die Fraktionen – vorprogrammiert. Die Grünen sprachen sogar von “systematischer Löschung”. Denn einen solchen Vorgang durften die Abgeordneten nicht zum ersten mal bezeugen. Als Abgeordnete 2019 in der Berateraffäre die Handydaten der früheren Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) auswerten wollten, waren die Daten ebenfalls gelöscht worden.

“Diensthandys sind kein rechtsfreier Raum (…)”

“Mir stinkt, dass wir über gelöschte Handydaten diskutieren müssen”, zitiert die Süddeutsche Zeitung (SZ) den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses, der mit der Maut-Affäre betraut ist, Udo Schiefner (SPD). “Daten von Diensthandys müssten gesichert werden, wie alle anderen Kommunikationsdaten der Ministerien auch. Wie soll das Parlament sonst seine Kontrollfunktion umfassend wahrnehmen?” In dieselbe Kerbe schlägt der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses zu den teuren Beraterverträgen im Bundesverteidigungsministerium, Wolfgang Hellmich (SPD). Denn auch er sieht “erheblichen Regelungsbedarf” und fordert eine Überarbeitung der bestehenden Regelungen durch die Bundesregierung, in der “geregelt sein muss, dass die Diensthandys der Minister für Untersuchungsausschüsse verfügbar sein müssen”. “Diensthandys sind kein rechtsfreier Raum. Es geht hier um die Wahrung der parlamentarischen Rechte”, sagt Hellmich.

Die Status quo Rechtslage

Eigentlich ist die Rechtslage klar: Die Geschäftsordnung der Bundesministerien sowie die sogenannten Registraturrichtlinie schreiben vor, dass dienstliche Inhalte der Ministerhandys grundsätzlich zu archivieren sind. “Klingt erst einmal gut”, mag der aufmerksame Leser nun denken. Der Teufel liegt hier im Detail. Denn die Ministerinnen und Minister können selbst entscheiden, welche Kommunikation für den jeweiligen Sachvorgang relevant ist und somit eine nicht nachvollziehbare Vorabauswahl der zu archivierenden Daten treffen. Das liegt daran, dass Minister ihre Diensthandys auch für private Zwecke nutzen dürfen. In diesem Fall findet “eine Speicherung von SMS und Telefonkontakten außerhalb der Geräte mit Blick auf den Daten- und Persönlichkeitsschutz nicht statt”, so die Bundesregierung.

Mit ihrem Vorstoß wollen Schiefner und Hellmich nun verbindliche und härtere Regelungen erwirken. Das Problem an der Sache ist nur, dass dafür das Bundeskabinett die Gemeinsame Geschäftsordnung verschärfen müsste. Und wer ist Teil des Bundeskabinetts? Richtig, die Minister.