Kanzleimonitor 2020/2021: KINAST deutschlandweit auf Platz 3 im Datenschutzrecht

3. November 2020

KINAST Rechtsanwälte werden von Unternehmensjuristen ausgesprochen häufig empfohlen und stehen unter den Top-3-Datenschutzkanzleien in Deutschland.

Das ergab die Studie „kanzleimonitor.de – Empfehlung ist die beste Referenz 2020/2021“. Der Kanzleimonitor stellt jährlich eine umfassende Anwalts- und Kanzleien-Liste als Auswahlkriterium für die Mandatierung von Wirtschaftskanzleien durch Unternehmensjuristen aller Branchen und Unternehmensgrößen zur Verfügung.

Nachdem wir im Bereich Datenschutzrecht (Themenfelder: Erfassung & Verwertung von Informationen, Telekommunikation, Datenverarbeitung, Cloud-Computing, Social Media) im vergangenen Jahr deutschlandweit den 5. Platz belegten, konnten wir uns dieses Jahr nochmals steigern und haben es auf das Podium auf den 3. Platz geschafft (hinter Osborne Clarke und Taylor Wessing). Damit kann sich unsere Kanzlei weiterhin neben zahlreichen Großkanzleien in der absoluten Spitzengruppe im Datenschutzrecht behaupten. Gleich sechs unserer Anwälte sind in der Liste persönlicher Empfehlungen namentlich genannt: Dr. Karsten Kinast, Benedikt Woltering, Tobias Mick, Beate Poloczek, Jan Rübsteck und Orcun Sanli. Des Weiteren erhielten wir auch im Bereich Compliance (Themenfelder: Legal Compliance, Ethical Compliance, Aufbau Compliance-Organisation) mehrere direkte Empfehlungen.

Mit den Empfehlungen im Datenschutzrecht und im Bereich Compliance steht KINAST insgesamt unter den 100 Spitzenkanzleien in Deutschland. Das positive Ergebnis in dieser Studie ist für uns besonders wichtig, weil es sich hier um eine Bewertung aus dem Mandantenkreise handelt und zudem eine Einstufung durch die eigene Berufsgruppe der Juristen erfolgt. Wir bedanken uns für alle Empfehlungen.