Bundesregierung legt Entwurf für IT-Sicherheitsgesetz 2.0 vor

26. Februar 2021

Im Jahre 2015 wurde das erste Sicherheitsgesetz verabschiedet (wir berichteten). Dieses soll reformiert werden, wozu schon seit 1,5 Jahren ein Gesetzgebungsverfahren läuft. Der aktuelle Gesetzesentwurf ist vom 25. Januar 2021. Damit soll Bedrohungen für die Cybersicherheit, die sich für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft gleichermaßen ergeben, entgegengewirkt werden.

Änderungen betreffen das Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG), das Telekommunikationsgesetz (TKG), das Telemediengesetz (TMG), das Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG), die Außenwirtschaftsverordnung sowie das Zehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB X).

Im Mittelunkt steht die Stärkung der Rolle des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Es soll zukünftig als nationale Cybersicherheitszertifizierungsbehörde im Sinne des EU Cybersecurity Acts (Verordnung EU/2019/881) fungieren sowie als allgemeine Stelle für Sicherheit in der Informationstechnik.

Der Aufgabenbereich soll insbesondere folgende Punkte umfassen:

  • Das BSI soll Befugnisse bekommen, Sicherheitslücken an den Schnittstellen informationstechnischer Systeme zu öffentlichen Telekommunikations-Netzen mit Hilfe von Port-Scans aufzudecken sowie Systeme und Verfahren zur Analyse von Schadprogrammen und Angriffsmethoden einzusetzen (Honeypots).
  • Das BSI soll zum Zwecke der Abwehr von Gefahren für die Kommunikationstechnik des Bundes zwölf Monate lang Protokolldaten speichern. Protokollierungsdaten werden neu in das BSI-Gesetz aufgenommen und das BSI wird befugt, diese Daten zur Abwehr von Gefahren für die Kommunikationstechnik des Bundes zu verarbeiten.
  • Betreiber kritischer Netzwerkkomponenten müssen vor Inbetriebnahme ein komplexes Zulassungsverfahren durchlaufen und vom BSI zertifiziert werden. Netzbetreiber müssen garantieren, dass technische Komponenten vertrauenswürdig sind. Das BSI kann von Betreibern kritischer Infrastrukturen oder Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse die Herausgabe der zur Bewältigung der Störung notwendigen Informationen einschließlich personenbezogener Daten verlangen.
  • Das BSI führt Produkt- oder Leistungszertifizierungen für die Bundesverwaltung durch. Im Rahmen der Zertifizierung haben betroffene Ministerien ein Mitspracherecht.
  • Der Verbraucherschutz soll mit einem „IT-Sicherheitskennzeichen“ für die IT-Sicherheit von Produkten verbessert werden. Es beinhaltet eine Erklärung des Herstellers, in welcher dieser das Vorliegen bestimmter IT-Sicherheitseigenschaften des Produkts zusichert und eine Information des BSI über sicherheitsrelevante IT-Eigenschaften. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird vom BSI in regelmäßigen Abständen überprüft.
  • Das BSI spricht Empfehlungen für Identifizierungs- und Authentisierungsverfahren aus und legt den Stand der Technik bei sicherheitstechnischen Anforderungen an IT-Produkte fest.

Der aktuelle Entwurf ist noch nicht von Bundestag verabschiedet worden, so dass sich noch weitere Änderungen ergeben können. Wir halten Sie auf dem Laufenden!