LG Lüneburg unterläuft Datenschutzpanne

11. Februar 2021

Jeden Tag arbeiten Gerichte mit einer regelrechten Flut an Daten. Urteile und Beschlüsse werden der Öffentlichkeit regelmäßig durch die zuständigen Gerichte in entsprechenden Datenbanken zugänglich gemacht. Grundsätzlich werden solch sensible Dokumente vor einer Veröffentlichung anonymisiert und neutralisiert, was in der Praxis bedeutet, dass die Verfahrensbeteiligten und deren Adressen nicht mehr auf dem veröffentlichten Dokument zu sehen sind.

Allerdings ist dem LG Lüneburg bei genau diesem Vorgang ein Fehler unterlaufen. Das Gericht veröffentlichte ein Urteil, das nur auf den ersten Blick geschwärzt wurde. Tatsächlich wurden entsprechende Stellen aber nur schwarz markiert, sodass es möglich war den Text zu kopieren und in einem Textverarbeitungsprogramm einzufügen, um so eine ungeschwärzte Version des Urteils zu erhalten. Durch diese Methode wurden die vollen Namen der Prozessbeteiligten, sowie deren Adressen, für Jedermann sichtbar.

Das besonders pikante an dem Vorfall ist, dass das Urteil ausgerechnet einen DSGVO-Verstoß behandelte. Für eine Stellungnahme gegenüber LTO verwies das LG Lüneburg auf seinen Datenschutzbeauftragten.

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