Meta stoppt vorerst KI-Training in der EU
Meta hat am 14.06.2024 angekündigt, seine Pläne zur Verwendung von personenbezogenen Daten zur Entwicklung von Künstlicher Intelligenz (KI) zu pausieren. Dass Meta vorerst sein KI-Training in der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) stoppt, folgt auf eine Beschwerde von noyb, die die Bürgerrechtsorganisation bei elf Datenschutzbehörden eingereicht hatte. Noyb warf dem Social-Media-Konzern die Missachtung von Datenschutzrecht vor.
Metas KI-Pläne: Massenhafte Datennutzung mit opt-out
Ende Mai hatten Facebook-, Instagram- und Threads-Nutzer Benachrichtigungen zur Änderung der Datenschutzbestimmungen bei Meta erhalten. Hierin wurden sie informiert, dass Meta eine Fülle an personenbezogenen Daten zur Entwicklung von KI-Anwendungen verwenden will. Welche Programme genau hiervon umfasst sind, wurde nicht weiter spezifiziert. Statt eine Einwilligung bei den Nutzern einzuholen, berief sich Meta auf die Rechtsgrundlage des berechtigten Interesses und entschied sich stattdessen für eine opt-out-Lösung. Hierbei erhalten Nutzer erst nach Angabe einer Begründung die Möglichkeit der Gestattung des Widerspruchs durch Meta. Während einige berichten, schnell eine positive Rückmeldung erhalten zu haben, scheinen andere Nutzer weiterhin noch auf eine Antwort zu warten. Die irische Datenschutzbehörde (DPC) hatte zunächst Metas Pläne zur Einführung von KI-Technologien in der EU und dem EWR genehmigt.
Datenschutzrechtliche Kritik und Beschwerden
Das Vorhaben von Meta stieß von verschiedenen Seiten auf Kritik. Die Bürgerrechtsorganisation noyb wertete die Pläne als Datenschutzverletzung und erhob deshalb im Dringlichkeitsverfahren bei elf europäischen Datenschutzbehörden Beschwerde. Nachdem sich nun auch verschiedene Datenschutzbehörden, wie etwa der Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit und die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW öffentlich geäußert haben, dürfte die DPC zunehmend unter Druck geraten sein.
Reaktion auf den wachsenden Druck
Letztlich kam es nun zu einem Kurswechsel und einer Ankündigung von Meta, dass man sein KI-Training in der EU vorerst stoppt. Man sei enttäuscht, dass die DPC diesen Schritt verlangt habe. Insgesamt handle es sich um einen Rückschritt für Innovation. Zudem sei man im Vergleich zu anderen Mitbewerbern deutlich transparenter bezüglich der Verwendung von Daten für das KI-Training. Bis man eine Lösung gefunden hat, könne Meta AI in Europa nicht angeboten werden. In ihrer sehr kurzen Pressemitteilung erklärt die DPC hingegen, dass man die Entscheidung von Meta begrüßt. Bei der Bearbeitung dieses Problems kooperiere man weiter eng mit Meta und den anderen europäischen Datenschutzbehörden.
Bewertung der vorläufigen Pausierung
Max Schrems, Vorsitzender von noyb, begrüßt in einer Pressemitteilung grundsätzlich die Entwicklung. Da eine Änderung der Datenschutzrichtlinie offiziell noch nicht stattgefunden habe, bestünde aber auch noch keine rechtliche Bindung für Meta. Deshalb habe noybs Beschwerde weiterhin Relevanz und eine Entscheidung sei notwendig. Das Meta das Ausspielen der KI-Anwendungen nun zurückhält, erscheine wie ein Druckmittel oder eine Bestrafung. Würde sich Meta dazu entscheiden, eine Einwilligung einzuholen, wäre die Datenverarbeitung nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) rechtmäßig. Zuletzt macht allein die Tatsache, dass wohlmöglich andere Unternehmen weniger transparent beim KI-Training vorgehen, Metas Verhalten noch nicht rechtmäßig.
Fazit
Dass Meta vorerst sein KI-Training in der EU stoppt, ist zu begrüßen. Allerdings bleibt weiterhin abzuwarten, ob und wie Meta zukünftig mit seinen Plänen umgehen wird. Dafür kommt es voraussichtlich als nächstes auf den Ausgang der Dringlichkeitsverfahren an. Insgesamt wäre es zu begrüßen, wenn sich Meta für die Einholung einer Einwilligung entscheidet und so datenschutzkonform die Entwicklung von KI fördert.