BMWK: Reform der Datenschutzaufsicht

12. November 2024

Robert Habeck, Vizekanzler und Bundeswirtschaftsminister, stellt umfassende Pläne zur Belebung der deutschen Wirtschaft und zur Modernisierung der Verwaltungsprozesse vor. Neben einer Investitionsprämie und staatlichen Ausfallhaftungen schlägt Habeck laut einem Papier vom 23.10.2023 eine Reform der Datenschutzaufsicht vor, um bürokratische Hürden für Unternehmen zu senken.

Impulse für eine Modernisierungsagenda

Der Bundeswirtschaftsminister hat ein Papier mit verschiedenen Impulsen zur Modernisierung der Wirtschaft veröffentlicht. Darin geht es laut einer Pressemitteilung insbesondere um „Innovationen und Investitionen, Vereinfachung und Verlässlichkeit“. Er legt den Fokus auf eine Kombination aus „Strukturreformen und Investitionsimpulsen“. Habeck erklärt, dass es aktuell in Anbetracht diverser geopolitischer und struktureller Herausforderungen in Deutschland und Europa von essenzieller Bedeutung ist durch einfache Infrastrukturen Investitionen zu steigern. Hierfür hat er einen Plan mit verschiedenen Maßnahmen und pragmatischen Lösungsvorschlägen auf 14 Seiten erstellt.

Ausschöpfung des Datenpotentials

Ein wesentlicher Punkt seiner Strategie ist das Ausnutzen von „Datenschätzen“. Ziel ist es laut des Papiers „das große Potenzial von Datenwissen für Innovation und Produktivität zu heben“. Damit schließt er sich dem mittlerweile auch auf legislativer Ebene verfolgtem Ziel an, insbesondere zu Forschungszwecken auch personenbezogene Daten leichter zugänglich zu machen. Vor allem die Verwendung medizinischer und genetischer Daten ist ein zentraler Aspekt der modernen biomedizinischen Forschung. Diese Daten bieten einzigartige Einblicke in die Gesundheit von Individuen und haben das Potenzial, medizinische Fortschritte voranzutreiben. Insofern hat bereits der Bundesrat Anfang des Jahres zwei digitale Gesundheitsgesetze beschlossen. Hierin wird insbesondere die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) für gesetzlich Versicherte ab 2025 geregelt. Im Rahmen einer sekundären Nutzung, soll die Verwendung der hierin gesammelten Daten dann in pseudonymisierter Form auch für Forschungszwecke genutzt werden.

Neuausrichtung der Datenschutzaufsicht nach Themenschwerpunkten

Während Datenschützer für die Verwendung dieser Daten strenge Regelungen fordert, möchte Habeck lieber eine „drastische Reduzierung der Datenschutzbürokratie“ ermöglichen. Insbesondere sei eine homogene und effiziente Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung sicherzustellen. Gerade die Existenz von 17 Landesbehörden stelle häufig eine bürokratische Herausforderung dar. Hier schlägt Habeck vor, die Zuständigkeit thematisch zu strukturieren statt, wie bisher, nach Bundesländern. Für spezifische Bereiche, wie etwa die Nutzung von Gesundheitsdaten, könnten jeweils einzelne Landesbehörden die Federführung übernehmen. Dies würde Unternehmen, besonders Start-ups im Gesundheitssektor, erheblich entlasten, da die Abstimmungen mit mehreren Datenschutzbehörden entfielen.

Fazit

Die von Habeck vorgeschlagenen Maßnahmen greifen aktuelle Herausforderungen auf und bieten zukunftsorientierte Lösungen, die eine Entlastung für Unternehmen darstellen, ohne den Schutz personenbezogener Daten zu vernachlässigen. Die vorgeschlagene Reform der Datenschutzaufsicht zeigen eine Neuausrichtung hin zu mehr Effizienz und Wirtschaftsnähe. Dennoch bleiben offene Fragen zur praktischen Umsetzung der Pläne, insbesondere im föderalen Kontext der Datenschutzaufsicht.