50 Millionen Euro Bußgeld für Orange
Der Telekommunikationsanbieter Orange sieht sich mit einer erheblichen Geldstrafe konfrontiert: Die französische Datenschutzbehörde CNIL hat mit Beschluss vom 14.11.2024 gegen das Unternehmen ein 50 Millionen Euro Bußgeld erlassen. Grund hierfür seien Datenschutzverstöße, die insbesondere durch E-Mail-Anzeigen in Kundenpostfächern ausgelöst wurden.
Inbox-Werbung bei Orange
Orange hatte laut CNIL in den E-Mail-Postfächern seiner Nutzer Werbeanzeigen geschaltet, die gegen datenschutzrechtliche Vorgaben verstoßen sollen. Die Nachrichten würden auf den ersten Blick wie reguläre Nachrichten erscheinen. Diese Praxis geriet ins Visier der französischen Datenschutzbehörde, da solche Postfächer typischerweise für private Kommunikation vorgesehen seien.
EuGH zu Datenschutz und E-Mail-Werbung
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) macht klare Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten für Werbezwecke. In einem wegweisenden Urteil aus dem Jahr 2021 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) zudem geregelt, dass Nutzer ausdrücklich und informiert zustimmen müssen, bevor personalisierte Werbung derart angezeigt werden darf, dass sie tatsächlichen E-Mails ähnlich sehen.
Einschätzung der französischen Datenschutzbehörde
Obwohl Orange die Praxis seit November 2023 eingestellt hat, befand die CNIL, dass die Verstöße bereits begangen worden waren und deshalb ahndungswürdig blieben. Die CNIL kam in ihrem Beschluss wie der EuGH zum Ergebnis, dass diese Form der Werbung ohne vorherige Einwilligung der Betroffenen rechtswidrig ist. Neben der Inbox-Werbung rügte die CNIL, dass Orange auch bei Cookies datenschutzrechtliche Vorgaben missachtet habe. Von Nutzern, die ihre Zustimmung zur Speicherung von Cookies widerriefen, würden die Daten weiterhin verarbeitet. Dies stelle einen Verstoß gegen Art. 82 des französischen Datenschutzgesetzes dar.
Sanktionen und Bußgeld
Die CNIL forderte Orange auf, diese Praxis innerhalb von drei Monaten zu beenden und technische Maßnahmen zu ergreifen, um Wiederholungen zu verhindern. Andernfalls droht ein tägliches Zwangsgeld von 100.000 Euro. Daneben verhängte sie ein 50 Millionen Euro Bußgeld für Orange.
Fazit
Der Fall verdeutlicht die Konsequenzen von Datenschutzverstößen im Bereich der Online-Werbung. Unternehmen, die Werbemodelle wie Inbox-Werbung oder personalisierte Anzeigen einsetzen, sollten ihre Verfahren sorgfältig überprüfen. Sie sollten sicherstellen, dass ihre Werbemodelle transparent, rechtskonform und nutzerfreundlich sind. Dabei helfen wir Ihnen als Externe Datenschutzbeauftragte gerne weiter.