Bundestag: Datenschutzreform gegen Cookie-Banner

25. Oktober 2024

Cookie-Banner sind aus dem Alltag im Internet kaum mehr wegzudenken. Mit nahezu jeder besuchten Webseite müssen Nutzer entscheiden, ob sie der Verwendung von Cookies und dem damit verbundenen Tracking zustimmen. Dies führt zu einem Unmut bei vielen Verbrauchern über die Flut von Einwilligungsbannern, die zudem oftmals unübersichtlich und aufdringlich sind. Der Bundestag hat am 17.10.2024 nun eine Verordnung verabschiedet, die diese Problematik adressieren soll. Die Verordnung bietet Nutzern eine neue Möglichkeit, ihre Cookie-Zustimmungen zentral zu verwalten. Die Teilnahme für Webseitenbetreiber bleibt jedoch freiwillig, was teilweise zu Kritik führt.

Hintergrund der Verordnung

Die Verabschiedung der neuen Verordnung durch den Bundestag erfolgte nach jahrelanger Debatte über die Eindämmung der Cookie-Banner-Flut. Webseitenbetreiber setzen regelmäßig Cookies ein, um Daten zu Werbezwecken zu sammeln oder die Nutzererfahrung auf ihrer Webseite zu verbessern. Da hierbei aber auch meistens personenbezogene Daten verarbeitet werden müssen, bedarf es hierfür auch oft die Einwilligung der Betroffenen. Auch die EU-Kommission hatte schon Ende letzten Jahres mit einem Entwurf für Cookie-Pledge-Prinzipien einen Versuch gegen die Cookie-Banner-Flut gestartet. Die Bundesregierung reagierte damit auf die zunehmenden Beschwerden von Nutzern, die sich durch die Vielzahl an Einwilligungsbannern überfordert fühlen. Die Verordnung stützt sich auf § 26 Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG), das den rechtlichen Rahmen für die Verwaltung von Einwilligungen schafft.

Beschluss durch den Bundestag

Der Gesetzesentwurf war erstmals Anfang September dieses Jahres vorgestellt worden. Vergangenen Donnerstag hatte nun die Ampel-Fraktion mehrheitlich für die Gesetzesinitiative gestimmt. Während die Linken und das BSW kein Votum abgaben, stimmten Union und AfD dagegen.

Geplante Änderungen

Ziel der Verordnung ist es, eine „anwenderfreundliche Alternative“ zu den unzähligen Einzelentscheidungen pro Webseitenbesuch zu bieten. Nutzer sollen zukünftig die Möglichkeit erhalten, über anerkannte Dienste ihre Cookie-Einstellungen dauerhaft speichern zu können, ohne bei jedem Webseitenbesuch erneut gefragt zu werden. Daneben sollen sie auch ihre Entscheidungen zentral verwalten, nachvollziehen und kontrollieren können. Eine Erinnerung an die getroffene Entscheidung darf frühestens nach einem Jahr erfolgen. Die Anerkennung eines solchen Einwilligungsmanagementdienstes soll durch die Bundesdatenschutzbeauftragte kostenpflichtig erfolgen.

Effektivität zweifelhaft

Ein zentraler Kritikpunkt gegenüber der neuen Verordnung ist die Freiwilligkeit für Webseitenbetreiber. Es bleibt ihnen überlassen, ob sie an dem System der zentralen Einwilligungsverwaltung teilnehmen. Hinzu kommt, dass die Initiative keine pauschale Voreinstellung vorschreibt, sodass Nutzer pro Webseite erneut eine Einwilligungsentscheidung treffen müssen. Abschließend müssen Webbetreiber dann lediglich Zustimmungen beachten. Bei einer Ablehnung dürfen sie hingegen stets erneut zur Einwilligung auffordern. Das hatte im September bereits der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) kritisch bewertet. Die Situation der Nutzer könne sich sogar verschlimmern, wenn sie einmal aus Versehen oder genervt akzeptiert haben. Browser müssten dann Cookies entgegen datenschutzfreundlicher Einstellungen speichern. Auch innerhalb der Opposition gibt es Zweifel an der Wirksamkeit der neuen Verordnung. Im Übrigen wurde infrage gestellt, ob ein entsprechender Einwilligungsdienst überhaupt entwickelt werden wird.

Implementierung und Evaluation der Verordnung

Bevor die Verordnung in Kraft treten kann, muss noch der Bundesrat zustimmen. Nach Inkrafttreten soll dann eine Evaluierung nach zwei Jahren erfolgen, um zu prüfen, ob die freiwillige Teilnahme der Webseitenbetreiber genügt und wie sich der Markt entwickelt hat. Bis dahin bleibt abzuwarten, ob sich genügend anerkannte Einwilligungsdienste etablieren und ob Webseitenbetreiber diese auch nutzen.

Fazit

Die verabschiedete Verordnung stellt einen wichtigen Schritt zur Reduzierung der Cookie-Banner-Flut dar, bleibt jedoch aufgrund der freiwilligen Teilnahme der Webseitenbetreiber umstritten. Ob die Verordnung tatsächlich zu einer spürbaren Entlastung der Nutzer führen wird, hängt maßgeblich von der Bereitschaft der Webseitenbetreiber ab, die anerkannten Dienste einzusetzen.