DSK: Hilfe zu Anonymisierung und Pseudonymisierung geplant
Zentrales Thema bei Datenverarbeitungen ist die Frage, wie Verantwortlich Informationen so verwenden können, dass sie den rechtlichen Anforderungen genügen und trotzdem praktisch nutzbar bleiben. Helfen kann beispielsweise die Unkenntlichmachung von Daten. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat in einer Pressemitteilung vom 30.01.2025 bekannt gegeben, dass eine Hilfe zu Anonymisierung und Pseudonymisierung geplant ist. Diese soll als praxisnahe Hilfestellungen bereits bestehende europäische Leitlinien konkretisieren und anwendungsbezogene Beispiele liefern.
Unterschied zwischen Pseudonymisierung und Anonymisierung
Pseudonymisierung im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beschreibt die Umgestaltung personenbezogener Daten, sodass sie ohne zusätzliche Informationen nicht mehr einer bestimmten Person zugeordnet werden können. Bei Anonymisierung werden Daten hingegen so verändert, dass Rückschlüsse auf Betroffene auch mit Zusätzinformationen nicht mehr möglich sind. Ordnungsgemäß anonymisierte Daten stellen deshalb auch keine personenbezogenen Daten dar.
Europäische Leitlinien als Grundlage
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) arbeitet bereits an umfassenden Leitlinien zur Anonymisierung, die er voraussichtlich 2025 veröffentlichen will. Die Leitlinien zur Pseudonymisierung hat der EDSA sogar schon im Januar dieses Jahres herausgegeben. Die DSK plant laut ihrer Pressemitteilung (abrufbar hier), ihre Hilfestellung auf diesen europäischen Vorgaben aufzubauen. Besonders helfen sollen praxisnahe Anwendungsfälle aus der medizinischen Forschung, der Entwicklung von Künstlichen Intelligenz (KI) und der Statistik.
Wichtige Werkzeuge für Unternehmen
Die Vorsitzende der DSK und Landesdatenschutzbeauftragte von Berlin, Meike Kamp, betonte die zentrale Bedeutung dieser Maßnahmen. „Richtig angewendet können Anonymisierung und Pseudonymisierung wertvolle Werkzeuge für die Datenverarbeitung in Forschung, Wirtschaft und im öffentlichen Sektor sein”. Tatsächlich ermöglichen sie es, Daten sinnvoll zu nutzen, ohne die Betroffenenrechte unnötig einzuschränken. Viele Unternehmen täten sich aber schwer, „ein geeignetes Verfahren für die Anonymisierung oder Pseudonymisierung personenbezogener Daten auszuwählen“. Gerade hier solle die Hilfestellung ansetzen.
KI in der öffentlichen Verwaltung
Neben der Anonymisierung und Pseudonymisierung hat sich die DSK auf ihrer 1. Zwischenkonferenz am 29.01.2025 auch mit dem Einsatz von KI in der öffentlichen Verwaltung befasst. Eine Befragung unter den Aufsichtsbehörden habe ergeben, dass eine Vielzahl öffentlicher Stellen bereits KI-gestützte Verfahren einsetzt oder diese zumindest entwickelt. Deshalb hat die DSK entschieden, dass sich der Arbeitskreis Künstliche Intelligenz mit den daraus resultierenden Fragestellungen befassen soll.
Fazit
Die Mitteilung der DSK, dass eine Hilfe zu Anonymisierung und Pseudonymisierung geplant ist, ist zu begrüßen. Für Unternehmen und öffentliche Stellen könnte diese eine willkommene Unterstützung sein, um den rechtlichen Anforderungen an die Anonymisierung und Pseudonymisierung gerecht zu werden. Die kommenden Monate werden zeigen, welche konkreten Empfehlungen die DSK und auch der EDSA für die Praxis entwickelt und wie Unternehmen davon profitieren können.