108. Datenschutzkonferenz: KI und Digitale Dienste
Am 14. und 15. November 2024 hat die 108. Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) in Wiesbaden stattgefunden. Im Zentrum standen aktuelle Entwicklungen in den Bereichen künstliche Intelligenz (KI), polizeiliche Überwachung, elektronische Verwaltung sowie digitale Dienste im Internet. Die verschiedenen Ergebnisse hat die DSK in einer Pressemitteilung vom 15.11.2024 zusammengefasst.
Datenschutz und KI
Ein Fokus der Konferenz war der datenschutzkonforme Einsatz von KI-Systemen. Bereits im Mai 2024 hatte die DSK eine Orientierungshilfe für datenschutzkonformen Einsatz von KI veröffentlicht. Nun rief sie zudem den „Arbeitskreis Künstliche Intelligenz“ ins Leben, der sowohl „technische und rechtliche Expertise“ der Datenschutzbehörden bündelt. Ziel ist es, klare Anforderungen für die Entwicklung und Nutzung von KI zu formulieren und Handlungsempfehlungen zu erarbeiten. Der Arbeitskreis wird sich in den kommenden Monaten etwa mit der rechtlichen Bewertung von KI-Training sowie der Wahrung von Betroffenenrechten auseinandersetzen. Insbesondere soll er auch „dazu beitragen, dass sich die Aufsichtstätigkeit innovationsfreundlich und risikospezifisch fortentwickeln kann“. Die Leitung übernehmen der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Dieter Kugelmann, sowie der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Tobias Keber.
Anpassung der Kontrollpraxis aufgrund BVerfG-Urteil zum BKA-Gesetz
Zudem setzt sich die DSK mit einem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) auseinander. Dieses hat nämlich Anfang Oktober entschieden (1 BvR 1160/19), dass bestimmte Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) zur Datenverarbeitung verfassungswidrig sind. Insofern verstoße die Datenverarbeitung nach dem BKA-Gesetz gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Bundes- und Landesgesetzgeber sind nun angehalten betroffene Normen anzupassen. Die DSK diskutierte laut ihrer Pressemitteilung (abrufbar hier), „welche Änderungen dieses Urteil für die Kontrollpraxis der Datenschutzaufsichtsbehörden erfordert und wie gemeinsame oder abgestimmte Kontrollen durchgeführt werden können“.
Anwendungshilfe zum Onlinezugangsgesetz
Mit dem neuen Onlinezugangsgesetz (OZG) steht die öffentliche Verwaltung vor einem Paradigmenwechsel. Die DSK hat hierzu eine Anwendungshilfe beschlossen, die wichtige Datenschutzfragen beleuchtet. Dabei liegt der Fokus auf dem Prinzip „Einer-für-alle“ (EfA), der datenschutzrechtlichen Verantwortung der Anbieter von Zugangsdiensten sowie dem „Once-Only-Prinzip“.
Orientierungshilfe für Anbieter von digitalen Diensten
Der letzte Beschluss bezieht sich auf die Überarbeitung der Orientierungshilfe für Anbieter von digitalen Diensten von Dezember 2021. Der Fokus der Orientierungshilfe liegt vor allem auf Online-Anwendungen, die personenbezogene Daten von Nutzenden für Profilbildung, Tracking und Werbezwecke verarbeiten. Diese Leitlinien sollen nun auch die jüngsten Entwicklungen bezüglich des EU-U.S. Data Privacy Framework und das neue Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) und das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) berücksichtigen.
Fazit
Mit praxisnahen Empfehlungen setzt die 108. Datenschutzkonferenz insbesondere im KI-Bereich und für digitale Dienste wichtige Impulse. Als nächstes muss die praktische Umsetzung der Beschlüsse erfolgen, damit Datenschutz nicht als Hindernis, sondern als integraler Bestandteil innovativer Lösungen verstanden wird.