KI-VO: BvD sieht Herausforderungen für Datenschutzbeauftragte
Anlässlich des Europäischen Datenschutztags am 28. Januar 2025 hat der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. eine Stellungnahme zur europäischen KI-Verordnung (KI-VO) veröffentlicht, die die Chancen und Herausforderungen für Datenschutzbeauftragte beleuchtet. Die KI-VO stellt die weltweit erste umfassende Regulierung für Künstliche Intelligenz (KI) dar und gilt als Meilenstein in der rechtlichen Auseinandersetzung mit den Potenzialen und Risiken dieser zukunftsweisenden Technologie.
Chancen durch die KI-Verordnung
Der BvD hebt hervor, dass KI enorme Chancen für Fortschritt und Innovation bietet, insbesondere in Wissenschaft und Forschung. KI gehe bereits heute weit über bekannte Anwendungen wie ChatGPT hinaus. Es optimiert Arbeitsabläufe, steigert Produktivität und unterstützt wirtschaftliche Transformationsprozesse. Richtig eingesetzt, könne künstliche Intelligenz einen Beitrag zur Bewältigung des Fachkräftemangels leisten und die Lebensqualität verbessern. Die KI-Verordnung verfolgt einen risikobasierten Ansatz, der KI-Anwendungen je nach Risiko in verschiedene Kategorien einteilt. Je höher das Risiko einer Anwendung, desto strenger sind die Anforderungen an Transparenz, Sicherheit und Dokumentation. Der Gesetzgeber gehe jedoch davon aus, so der BvD, dass nur 5 bis 15 % der aktuell verfügbaren KI-Systeme unter die besonders strengen Anforderungen der Artikel 5 und 6 des EU AI Acts fallen, die sich auf verbotene Praktiken und Hochrisiko-Anwendungen beziehen.
Nach Ansicht des BvD befinde sich KI derzeit noch im Zeitalter der „schwachen KI“. Aktuelle Systeme könnten nur innerhalb definierter Kontexte agieren und keine komplexen, abstrakten Entscheidungen außerhalb ihrer trainierten Muster treffen. Der technologieneutrale Ansatz des Gesetzgebers ermögliche es, zukünftige Entwicklungen flexibel zu berücksichtigen, anstatt hinter ihnen herzuhinken. Daher sieht der BvD in der KI-VO eine Regulierung mit Weitblick. Sie setze klare Grenzen für problematische KI-Anwendungen wie Massenüberwachung oder „Predicted Policing“. Gleichzeitig betont der BvD, dass der Gesetzgeber den verantwortungsvollen Einsatz von KI nicht verhindern, sondern vielmehr gezielt lenken will, indem die Grundrechte der EU sowie der Datenschutz gemäß DSGVO gewahrt bleiben.
Herausforderungen für Datenschutzbeauftragte
Der BvD sieht eine zentrale Rolle für Datenschutzbeauftragte in der Umsetzung der KI-Verordnung. Sie sollen nicht nur die Einhaltung von Datenschutzvorschriften sicherstellen. Datenschutzbeauftragte sollen auch strategisch dazu beitragen, künstliche Intelligenz datenschutzkonform zu gestalten und deren Potenzial im Sinne des Datenschutzes zu nutzen. Der BvD fordert Datenschutzbeauftragte dazu auf, sich nicht von der Komplexität des Themas abschrecken zu lassen, sondern aktiv an der Gestaltung des Rechtsrahmens mitzuwirken. Er macht deutlich, dass ein offener, informierter und konstruktiv-kritischer Dialog zwischen Verantwortlichen, Aufsichtsbehörden und Betroffenen notwendig ist. Abschließend betont der BvD, dass Datenschutzbeauftragte mit ihrer Expertise dazu beitragen können, dass KI-Technologien sowohl innovativ als auch vertrauenswürdig entwickelt werden.
Der Europäische Datenschutztag 2025
Am 28. Januar 2025 fand der Europäische Datenschutztag (DPD) statt, der an die Unterzeichnung des 108. Übereinkommens des Europarats im Jahr 1981 erinnert. Dies war das erste rechtsverbindliche internationale Instrument zum Schutz der Privatsphäre im digitalen Zeitalter. Zu diesem Anlass organisierten der Europarat, die CPDP-Konferenzen und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) eine eintägige Veranstaltung in Brüssel. Die Konferenz „CPDP – Data Protection Day“ diente als Plattform zur Diskussion der aktuellen und zukünftigen Entwicklungen im Bereich des Datenschutzes, insbesondere im Kontext neuer technologischer Fortschritte wie Künstlicher Intelligenz und Neurowissenschaften. Auch das European Data Protection Board (EDPB) betonte anlässlich des DPD die Bedeutung der Kontrolle über personenbezogenem Daten. Unter dem Motto „Bleiben Sie Herr Ihrer persönlichen Daten“ erinnerte der EDPB an die Rechte der Bürger nach der DSGVO und rief dazu auf, bewusster mit den eigenen Daten umzugehen.
Fazit
Insgesamt unterstreicht der KI-VO die Bedeutung der Rolle von Datenschutzbeauftragten in einer zunehmend digitalisierten Welt. Wie der BvD mit der Stellungnahme herausarbeitet, spielen Datenschutzbeauftragte eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der KI-VO. Sie sind die Schnittstelle zwischen Technologie und Ethik. Datenschutzbeauftragte gewährleisten, dass der Einsatz von KI-Systemen die Privatsphäre und die Grundrechte der Individuen respektiert. Wie aus der Pressemitteilung des BvD abschließend hervorgeht, zeige Europa mit der KI-Verordnung, „dass Datenschutz, Regulierung und technologischer Fortschritt Hand in Hand gehen können.“