Gericht bestätigt Rekordbußgeld gegen Amazon
Das Verwaltungsgericht Luxemburg hat eine Entscheidung der luxemburgischen Datenschutzbehörde CNPD für gültig erklärt. Konkret bestätigt das Gericht am 18.03.2025 das Rekordbußgeld gegen Amazon in Höhe von 746 Millionen Euro. Der Fall dreht sich um Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), insbesondere im Zusammenhang mit personalisierter Werbung und fehlenden Nutzereinwilligungen.
CNPD verhängt Multi-Millionenstrafe gegen Amazon
Bereits 2021 hatte die CNPD gegen Amazon wegen Datenschutzvergehen die bis zum damaligen Zeitpunkt höchste Geldbuße in der Geschichte der DSGVO verhängt. Abgelöst wurde dieser Rekord dann erst im Frühjahr 2023 durch eine Geldstraße gegen Meta in Höhe von 1,2 Milliarden Euro.
Die 746-Millionen-Euro-Strafe gegen Amazon beruht auf einem Verstoß durch gezieltes Werbe-Targeting, das ohne ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Nutzer erfolgt sein soll. Dem Beschluss vorangegangen war eine Beschwerde der französischen Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net im Mai 2018. Amazon hingegen wies den Vorwurf zurück und ging ab Oktober 2021 gerichtlich gegen den Erlass vor. Das Unternehmen behauptete zunächst, sich keiner Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten schuldig gemacht zu haben. Zudem sei die verhängte Strafe unverhältnismäßig hoch.
Verwaltungsgericht bestätigt Sanktionen
Nach einer umfassenden Prüfung der Sachlage kam das Verwaltungsgericht Luxemburg zu dem Schluss, dass die Entscheidung der CNPD in vollem Umfang rechtmäßig war. Das Urteil bestätigt sowohl die Höhe der verhängten Geldbuße als auch die von der Aufsichtsbehörde angeordneten Maßnahmen zur Korrektur der Datenschutzverstöße. Weiterhin entschieden die Richter, dass Amazon nicht nur gegen die Vorgaben zum Einholen einer wirksamen Nutzereinwilligung verstoßen hatte. Auch wesentliche Transparenz- und Informationspflichten sowie Rechte von Betroffenen habe das Unternehmen verletzt.
Amazon prüft Rechtsmittel
Trotz der Niederlage vor Gericht scheint Amazon sich nicht geschlagen zu geben. Der Konzern kritisiere laut heise online das Urteil und bezeichne die Entscheidung der CNPD als “subjektive” Interpretation der Datenschutzregeln. Deshalb prüfe der Konzern, den Fall vor den obersten Gerichtshof Luxemburgs zu bringen. Wie die CNPD erklärt kann Amazon tatsächlich in Berufung gehen. Sollte das Unternehmen diesen Schritt gehen, hätte dies eine aufschiebende Wirkung, wodurch die verhängte Geldstrafe bis zu einer endgültigen Entscheidung nicht gezahlt werden müsste.
Fazit
Das luxemburgische Gericht bestätigt das Rekordbußgeld gegen Amazon. Das Urteil setzt insbesondere für Großkonzerne ein klares Zeichen dafür, dass Verstöße gegen die DSGVO nicht folgenlos bleiben. Ob der Konzern mit weiteren Rechtsmitteln Erfolg haben wird, bleibt abzuwarten. Allgemein fordern einige, dass sich Datenschutzbehörden vermehrt auf die Big-Player konzentrieren, als kleine und mittelständische Unternehmen mit Bürokratieanforderungen zu überlasten.